Entscheidungsvorlage - VO/0326/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Nutzung der städtischen Turn- und Sporthallen wird mit den Vereinen seit Jahren auf der Grundlage der übertragenen Nutzungszeiten pauschal jährlich mit 0,90 € je überlassener Nutzungsstunde abgerechnet.

 

Wegen der Corona-Pandemie wurden die städtischen Turn-/Sporthallen ab dem 26.2.2020 bis zum 11.05.2020 für den Vereinssport geschlossen. Ab dem 02.11.2020 bis einschließlich 06.06.2021 blieben die städtischen Turnhallen Corona bedingt auch bis in das Jahr 2021 hinein für den Vereinssport erneut für etwa ein halbes Jahr geschlossen.

 

Nach Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.02.2021 (VO/0038/21) wurde auf die Erhebung des von den Vereinen zu zahlenden pauschalen Energiekostenanteils für die Nutzung städtischer Turn- und Sporthallen für das Jahr 2020 ganz verzichtet, da aufgrund der Corona-Pandemie nur eine sehr stark eingeschränkte Inanspruchnahme der vereinbarten Nutzungsstunden möglich war.

 

In den Sommer- und Herbstferien wurden den Vereinen -wegen der langen Schließungszeiten und auf Beschluss des Rates- die Hallen zur unentgeltlichen Nutzung zusätzlich zur Verfügung gestellt.

 

Aufgrund der tatsächlich geringeren Inanspruchnahme der Nutzungsstunden soll der pauschale Energiekostenanteil für das Jahr 2021 nicht auf das ganze Jahr bezogen werden, sondern nur auf die rund 6 Nutzungsmonate in denen Sport auch grundsätzlich möglich war. Ausgenommen von dieser pauschalen Regelung sollen die Vereine bleiben, die im Wege der Überlassung oder Vermietung Geschäftsstellen, Schießstände oder sonstige Nutzungsvorteile in Anspruch genommen haben und deren Benutzung unter Beachtung der jeweiligen Corona-Regeln grundsätzlich aber möglich war.

 

Der „pauschale Energiekostenanteil Turn- und Sporthallen“ beträgt für das Nutzungsjahr 2021 10.126,18 €. Durch eine pauschale Erhebung von 50% würden für das Jahr 2020 also insgesamt 5.063,09 € als Einnahme verbucht werden können.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss werden die Vereine mit einem realistischen Beitrag an den tatsächlich entstandenen Energiekosten pauschal beteiligt.

 

Die Einnahme beträgt für das Jahr 2021 insgesamt 5.063,09 €.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, den Energiekostenanteil der Vereine für die Nutzung der Turn- und Sporthallen für das Jahr 2021 in Höhe von pauschal 50% der übertragenen Nutzungszeiten zu erheben.

Loading...