Mitteilungsvorlage - VO/0332/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 19.05.2020 hat der damalige Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe den Beschluss zur Ausschreibung und Errichtung von sechs Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden gefasst. Entsprechende Mittel waren im Haushaltsplan 2020 enthalten. Die Anlagen konnten jedoch sowohl im Jahr 2020 (die damalige öffentliche Ausschreibung erbrachte kein Angebot) als auch im Jahr 2021 aus terminlichen und aus Kapazitätsgründen nicht errichtet werden. Lediglich eine der sechs PV-Anlagen, diejenige auf dem Dach der Gebläsestation der Klär­anlage, konnte 2021 nach direkter freier Beauftragung errichtet wer­den. 

Für vier der weiteren fünf PV-Anlagen hat der Fachbereich Gebäudewirtschaft am 26.11.2021 nun Förderanträge im Programm progres.nrw – Bereich Klimaschutz­technik „Förderung von PV-Dachanlagen mit einem Batteriespeicher auf kommu­nalen Gebäuden“  stellen können.

Für die Planung und Errichtung der vier PV-Anlagen sind nun einerseits zwar deut­lich hö­here finanzielle Mittel erforderlich, da neben dem Honorar für einen externen Fach­planer auch höhere Baukosten für die zum Teil deutlich größeren Anlagen sowie die zwingend einzuplanenden Batteriespeicher entstehen.

Andererseits jedoch beträgt die Förderquote 90% der förderfähigen Kosten, so dass trotz höherer Gesamt­kos­ten die PV-Anlagen im Saldo für die Stadt Wegberg deutlich günstiger und damit wirtschaftlicher wer­den. Im Detail:

1.  Philosophenweg 88 (Investitionsmaßnahme 011304 H916)

 (Kosten bisher 9.800,- €, jetzt 42.700,- €)

2.  Grundschule Wildenrath (Investitionsmaßnahme 011304 H921)

 (Kosten bisher 27.800,- €, jetzt 69.800,- €)

3.  KiTa Rabennest Harbeck (Investitionsmaßnahme 011304 H927)

 (Kosten bisher 29.000,- €, jetzt 42.100,- €)

4.  Naturpark-KiTa Wildwiese Merbeck (Inv.-maßnahme 011304 H929)

 (Kosten bisher 20.400,- €, jetzt 85.900,- €)

Der Erhalt der Anträge nebst Bearbeitungsbestätigung wurde von der für das Förder­programm zuständigen Bezirksregierung Arnsberg umgehend erteilt.

 

Die für die einzelnen Investitionsmaßnahmen erforderlichen zusätzlichen Mittel wur­den auf der Grundlage einer Kostenschätzung des vorab von der Verwaltung beauf­tragten Fachplaners für den Haushaltsplanentwurf des Jahres 2022 angemeldet.

In einer Vorlage für eine der ersten Sitzungen des Ausschusses im neuen Jahr wird die Verwaltung die veränderten und vergrößerten Investitionsmaßnahmen der PV-Anlagen noch einmal vorstellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

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