Mitteilungsvorlage - VO/0335/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Bernd Drossart hat am 11.11.2021 vor dem Wahlleiter der Stadt Wegberg, Herrn Bürgermeister Michael Stock, seinen unwiderruflichen Verzicht auf sein Mandat im Rat der Stadt Wegberg, mit Ablauf des 30.11.2021, zur Niederschrift erklärt.

Das Nachbesetzungsverfahren wurde gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) durchgeführt.

 

Als Ersatzvertreter wurde Herr Nikolaus Königs festgestellt.

Herr Nikolaus Königs hat seine Ablehnung des Mandates am 29.11.2021 erklärt.

 

Als Nachrückerin für Herrn Nikolaus Königs wurde Frau Ingeborg Baltes aus der Reserveliste festgestellt.

Frau Ingeborg Baltes hat ihre Ablehnung des Mandates am 02.12.2021 erklärt.

 

Als Nachrücker für Frau Ingeborg Baltes wurde Herr Eckhard Bucholtz aus der Reserveliste festgestellt.

Herr Eckhard Buchholtz hat seine Annahme des Mandates am 03.12.2021 erklärt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung über die Nachbesetzung erfolgt im Internet der Stadt Wegberg und im Aushangkasten; ferner wird nach erfolgter Verpflichtung im Rat die Aufsichtsbehörde in Kenntnis gesetzt.

Ratsmitglieder werden gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die Verpflichtung wurde in den vergangenen Sitzungen in der Weise vollzogen, dass der Bürgermeister die Verpflichtungsformel vorlas und das Ratsmitglied durch Unterschrift unter die Verpflichtungsformel sein Einverständnis bekundet.

 

Diese wird im Anschluss der Niederschrift über die Sitzung als Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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