Ergänzungsvorlage - VO/0283/21-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Ansätze für die Aufforstung und den Schutz von Neukulturen wurden im Rahmen des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2022 deutlich erhöht. Als einen Grund nannte Herr Gingter in seinen Erläuterungen, dass die Jungpflanzen unter dem starken Verbiss durch Rehwild leiden. Des Weiteren wurde aufgeführt, dass die Stadt Wegberg hier auf die jeweiligen Jagdpächter einwirken müsse, um dieses Problem zu beheben.

 

Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Gingter stellte dieser klar, dass die Stadt Wegberg hier allerdings nicht alleine in der Verantwortung steht, sondern alle Mitglieder der jeweiligen Jagdgenossenschaft. Auch handelt es sich hierbei um ein landesweites Problem. Es ist geplant, bei der nächsten Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft, dieses Thema auf die Tagesordnung zu nehmen und die Mitglieder der FBG hinsichtlich dieser Problematik zu sensibilisieren. Hiermit soll die Aufforderung an die Mitglieder verbunden werden, im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften den zuständigen Jagdpächter zukünftig zu einer stärkeren Bejagung des Rehwildes anzuhalten.

 

Eine Alternative zur Erhöhung der Ansätze für die Aufforstung und den Schutz der Neukulturen, wäre der Bau eines Wildschutzzaunes. Die Kosten hierfür wären jedoch um einiges höher und würde die betreffenden Flächen komplett sperren.

 

Des Weiteren kam in der Sitzung für Kultur, Umwelt, Verkehr und Tourismus vom 30.11.2021 die Frage auf, wie die Kulturschutzkosten umgelegt werden.

Auf Nachfrage an Herrn Gingter teilte dieser per Mail vom 06.12.2021 mit, dass die Kulturschutzkosten bei der Stadt Wegberg als Waldbesitzerin liegen und von ihr getragen werden, da sie sicherstellen muss, die getätigten Kulturen bestmöglich als Invest zu schützen.

Ein Gespräch mit dem Jagdpächter zu einer Beteiligung an den Schutzkosten kann seitens der Stadt, wenn gewünscht durch Herrn Gingter erfolgen. Der Pächter kann sich an den Schutzkosten zur Übernahme des Materialkostenanteils bereiterklären und wäre, wenn er dies tut, von den Wildschadenskosten in diesem Fall befreit.

Da aber alle Jagdpächter bis Dato der Meinung sind, ihren Rehwildbestand ausreichend reduziert zu haben, sehen diese keine Notwendigkeit diesen freiwilligen Weg zu gehen.

Kommt es zu Wildschäden, werden diese durch Herrn Gingter fristgerecht zum 01.05. und 01.10. eines jeden Jahres gemeldet, um diesen dann gegenüber dem zuständigen Jagdpächter geltend zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Aufwand für die im Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 genannten Maßnahmen in Höhe von 55.855,44 Euro wird im Produkt Wald,- Forst- und Landwirtschaft (13 03 00) beim Sachkonto 522130 (Instandhaltung; Forstwirtschaftsplan) für den Haushaltsplan 2022 angemeldet. Der Ertrag aus Holzeinschlag und Holzverkauf in Höhe von 3.000,00 Euro wird im Produkt Wald-, Fort- und Landwirtschaft (13 03 00) beim Sachkonto 442100 (Verkauf Forstwirtschaft) für den Haushalt 2022 angemeldet.

 

 

Alternativen:

- keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2022. Die Aufwendungen und Erträge werden, wie dargestellt, für das Haushaltsjahr 2022 veranlagt.

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Anlagen

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