Entscheidungsvorlage - VO/0338/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

Für eine Baumaßnahme des Fachbereichs 303 – Gebäudewirt­schaft ist die Über­tragung finanzieller Mittel erforderlich.

 

Mittelübertragung für die Baulichen Maßnahmen in der OGS der Erich Kästner Grundschule

Die „Baulichen Maßnahmen in der OGS der Erich Kästner Grundschule“ wurden dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften in seiner Sitzung am 20.04.2021 vorgestellt und deren Durchführung von ihm beschlossen (siehe VO/0098/21). Die Gesamtbaukosten waren mit 322.000,- €  beziffert worden, das Förderbudget des Landes NRW „Zuwendungen zum beschleunigten Infrastruktur­ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ beträgt 239.900,- €.

Nach vorheriger Abstimmung in der Verwaltung war ursprünglich lediglich eine der baulichen Teilmaßnahmen als investiv eingeordnet worden, die übrigen Teilmaß­nahmen als konsumtiv.  Die Mittelanmeldung für den Haushaltsplan 2021 erfolgte ent­sprechend. Die Baumaßnahme ist weitgehend bis auf kleinere Restarbeiten fertiggestellt. Im Zuge der Schlussrechnungsprüfung des Unter­nehmers für die Küchenmöbel und Kücheneinrichtung wurde nun festgestellt, dass dessen Leistun­gen nicht, wie in der Finanzbuchhaltung vorgemerkt, konsumtiver Art, sondern investiver Art sind. Da auf dem betreffenden investiven Produktsachkonto nicht genügend Mittel angemeldet worden waren, ist nun eine Mittelübertragung erfor­der­lich.

Es ist daher eine Mittelübertragung in Höhe von 31.000,- €  auf die Investiv­maßnahme 030106 B030 – Erich Kästner Grundschule – Erwerb von Beweglichen Sachen  vor­zunehmen. Die Mittelübertragung ist nicht aufgrund einer Kostensteige­rung bei der Baumaßnahme erfor­derlich, sondern lediglich aufgrund der Erfordernis zusätzlicher investiver Mittel anstelle vorhan­dener konsumtiver Mittel.

Die investiven Mittel werden in Höhe von 25.000,- € zu Lasten des Produkt­sachkontos 010600 B030 – Rathaus – Erwerb von Beweglichen Sachen (hier: Neu­möblierung des Ratssaales übertragen, sowie in Höhe von 6.000,- € zu Lasten des Produktsachkontos 030109 B030 – Edith Stein Realschule – Erwerb von Beweg­lichen Sachen.

Aufgrund des Umstandes, dass die Erfordernis investiver anstelle konsumtiver Mittel erst im Zuge der Schlussrechnungsprüfung des Auftragnehmers erkannt wurde, musste die Mittelübertragung zwecks Rechnungsbegleichung bereits vorgenommen werden, so dass die Verwaltung den Rat der Stadt Wegberg bittet, die Mittelübertragung nachträglich zu genehmigen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Mühlenstadt Wegberg nimmt Kenntnis und genehmigt die Mittelüber­tragung, wie im Vorlagentext ausgeführt.

 

 

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