Entscheidungsvorlage - VO/0338/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelübertragung für eine Baumaßnahme im Fachbereich Gebäudewirtschaft, hier: Bauliche Maßnahmen in der OGS der Erich Kästner Grundschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.12.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt
Für eine Baumaßnahme des Fachbereichs 303 – Gebäudewirtschaft ist die Übertragung finanzieller Mittel erforderlich.
Mittelübertragung für die Baulichen Maßnahmen in der OGS der Erich Kästner Grundschule
Die „Baulichen Maßnahmen in der OGS der Erich Kästner Grundschule“ wurden dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften in seiner Sitzung am 20.04.2021 vorgestellt und deren Durchführung von ihm beschlossen (siehe VO/0098/21). Die Gesamtbaukosten waren mit 322.000,- € beziffert worden, das Förderbudget des Landes NRW „Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ beträgt 239.900,- €.
Nach vorheriger Abstimmung in der Verwaltung war ursprünglich lediglich eine der baulichen Teilmaßnahmen als investiv eingeordnet worden, die übrigen Teilmaßnahmen als konsumtiv. Die Mittelanmeldung für den Haushaltsplan 2021 erfolgte entsprechend. Die Baumaßnahme ist weitgehend bis auf kleinere Restarbeiten fertiggestellt. Im Zuge der Schlussrechnungsprüfung des Unternehmers für die Küchenmöbel und Kücheneinrichtung wurde nun festgestellt, dass dessen Leistungen nicht, wie in der Finanzbuchhaltung vorgemerkt, konsumtiver Art, sondern investiver Art sind. Da auf dem betreffenden investiven Produktsachkonto nicht genügend Mittel angemeldet worden waren, ist nun eine Mittelübertragung erforderlich.
Es ist daher eine Mittelübertragung in Höhe von 31.000,- € auf die Investivmaßnahme 030106 B030 – Erich Kästner Grundschule – Erwerb von Beweglichen Sachen vorzunehmen. Die Mittelübertragung ist nicht aufgrund einer Kostensteigerung bei der Baumaßnahme erforderlich, sondern lediglich aufgrund der Erfordernis zusätzlicher investiver Mittel anstelle vorhandener konsumtiver Mittel.
Die investiven Mittel werden in Höhe von 25.000,- € zu Lasten des Produktsachkontos 010600 B030 – Rathaus – Erwerb von Beweglichen Sachen (hier: Neumöblierung des Ratssaales übertragen, sowie in Höhe von 6.000,- € zu Lasten des Produktsachkontos 030109 B030 – Edith Stein Realschule – Erwerb von Beweglichen Sachen.
Aufgrund des Umstandes, dass die Erfordernis investiver anstelle konsumtiver Mittel erst im Zuge der Schlussrechnungsprüfung des Auftragnehmers erkannt wurde, musste die Mittelübertragung zwecks Rechnungsbegleichung bereits vorgenommen werden, so dass die Verwaltung den Rat der Stadt Wegberg bittet, die Mittelübertragung nachträglich zu genehmigen.
