Mitteilungsvorlage - VO/0011/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzbericht 2021 (hier: Gewerbesteuer)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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25.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates am 07.12.2021 wurde in Bezug auf den Finanzbericht zum laufenden Haushaltsjahr zu der positiven Gewerbesteuerentwicklung gefragt, wie hoch der Anteil der Vorauszahlungen und der Festsetzungen am Ertrag für das Jahr 2021 war. Am 17.12.2021 wurden die Buchungen abgerufen, um das Gewerbesteuerergebnis zu analysieren.
Das Ergebnis der Auswertungen stellt sich wie folgt dar:
Jahr | Summe von Vorauszahlung 2021 | Summe von Abrechnung |
2006 | 0,00 | -2.338,29 |
2007 | 0,00 | -29.487,60 |
2008 | 0,00 | -3.365,50 |
2009 | 0,00 | -17.713,26 |
2010 | 0,00 | -15.642,16 |
2011 | 0,00 | -9.993,76 |
2012 | 0,00 | -10.702,12 |
2013 | 0,00 | -4.086,12 |
2014 | 0,00 | -155.343,02 |
2015 | 0,00 | -12.577,91 |
2016 | 0,00 | 73.742,54 |
2017 | 0,00 | 179.686,19 |
2018 | 0,00 | 294.459,82 |
2019 | 8.377,00 | 578.324,23 |
2020 | 1.139.574,00 | 80.843,87 |
2021 | 7.780.906,00 | 0,00 |
2022 | 252.000,00 | 0,00 |
Gesamtergebnis | 9.180.857,00 | 945.806,91 |

Insgesamt betrug der Ertrag aus der Gewerbesteuer am 17.12.2021 10.126.664 €.
Hiervon sind 91 % Vorauszahlungen. Zur Bewertung der Verbindlichkeit der Vorauszahlung kann das Abrechnungsergebnis der Veranlagungen im Buchungsjahr 2021 herangezogen werden. In 2021 sind negative Korrekturen für die Steuerjahre 2006-2015 vorgenommen worden. Ab 2017 übertrafen die Nachzahlungen die Erstattungsbeträge. Die in 2020 vorausgezahlten Beträge wurden in 2021 mit einer Nachzahlung von 80.843 € korrigiert. Es ist jedoch nicht der Rückschluss zu ziehen, dass die Vorauszahlungen in 2020 als relativ ergebnisnah eingestuft werden können, da ein Großteil der Gewerbesteuerpflichtigen für 2020 noch nicht abgerechnet ist. In den meisten Fällen liegt ein Verzug in der Feststellung des Gewinns von rund zwei Jahren vor.
Oftmals kommt die Frage auf, wie das Ergebnis der Gewerbesteuer von der Kämmerin eingeschätzt wird. Diese Frage ist kaum verlässlich zu beantworten, da hierzu die Gewinnermittlung aller Betriebe bekannt sein müsste, die in der Regel aber erst von den Steuerberatern durchgeführt wird.
Es sind jedoch mit mäßigem Arbeitsaufwand bestimmte Analysen möglich, so wurden beispielsweise die Gewerbesteuererträge der aufgrund von Corona angeschlagenen Gastronomiebetriebe mit folgendem Ergebnis ausgewertet:
17 gastronomische Betriebe erzielten in 2020 ein Ertragsergebnis von weniger als der Hälfte Gewerbesteuerertrags des Jahres 2018. Am Gesamtgewerbesteueraufkommen der Stadt Wegberg nimmt diese Sparte momentan weniger als 1 % ein.
GewSt-Jahresveranlagung | ||
2020 | 2019 | 2018 |
71.826,03 | 177.064,13 | 174.881,60 |
Mit anderen Auswertungen lässt sich analysieren, wie viele Betriebe den Ertrag erwirtschaften und an welchem Standort diese angesiedelt sind.
Für das Jahr 2021 sind 582 Betriebe veranlagt worden,
davon 112 Betriebe mit Erträgen von unter 1.000 €
davon 303 Betriebe mit Erträgen zwischen 1.000 € und 10.000 €
davon 154 Betriebe mit Erträgen zwischen 1.000 € und 10.000 €
und 13 Betriebe mit Erträgen von über 100.000 €
Insgesamt sind 2.131 Gewerbebetriebe seit 2011 erfasst.
Wegberg ist im Kreisvergleich weniger gewerbesteuerstark und hat eine hohe Berufsauspendlerquote. Die Höhe der Gewerbesteuer wirkt sich auf die Schlüsselzuweisungen aus, das bedeutet, dass ein Großteil der Gewerbesteuererträge in der Finanzkraft angerechnet wird und sich danach der kommunale Finanzausgleich, d. h. die Höhe der Schlüsselzuweisungen, bemisst.
