Entscheidungsvorlage - VO/0012/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwei Bürgeranträge gemäß § 24 GO NRW betr. Hundefreilauffläche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Karneth, Christine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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25.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 01.01.2022 und mit Schreiben vom 06.01.2022 gingen zwei wortgleiche Bürgeranträge bei der Verwaltung ein.
Die Antragsteller beantragen die Errichtung einer Hundefreilauffläche „im Umkreis des Skaterplatzes“. Ausdrücklich wird die Dirtbahn als mögliche Freilauffläche genannt.
Die Verwaltung befürwortet den Antrag aus mehreren Gründen nicht:
1. Eine Hundefreilauffläche sollte, wenn sie konfliktfreies leinenfreies Umherlaufen verschiedenster Hunderassen und Hundecharaktere garantieren will, über eine ausreichende Größe (schätzungsweise 2.000 bis 6.000 m²) verfügen.
2. Sie muss eingezäunt sein (1,80 m gelten als ausbruchsichere Höhe). Je nach Größe des Grundstücks verursacht dies Kosten in einer Größenordnung von 20.000 Euro (grobe Schätzung).
3. Wenn die Hundewiese nicht 24 Stunden lang zugänglich sein soll, ist Personal zum Auf- und Abschließen des Tores erforderlich.
4. Das Herrichten und die Unterhaltung (Grasschnitt, Hundekotentfernen) einer Hundewiese ist eine neue freiwillige Leistung. Eine solche ist in Zeiten der Haushaltssicherung nicht zulässig.
Bereits aus diesen allgemeinen Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Anträgen nicht zu folgen.
Ergänzende Ausführungen zum vorgeschlagenen Gelände („Dirtbahn“):
Die Dirtbike-Strecke („Dirtbahn“) wird aktuell tatsächlich mangels Attraktivität nur noch von wenigen Jugendlichen genutzt. Ursprünglich sollte sie deshalb im Rahmen der derzeitigen Arbeiten am Skaterplatz ertüchtigt werden. Dies ist aus Kostengründen unterblieben. Gleichwohl ist eine Ertüchtigung der Dirtbike-Strecke Bestandteil des Konzepts, welches Bestandteil des Förderantrags der letztlich bewilligten Förderung für den Skaterplatz war. Somit besteht eine Notwendigkeit, die Dirtbike-Strecke zu erhalten. Hierzu ist beabsichtigt, dass die städtische Streetworkerin, Frau Birthe Wernery, die Dirtbike-Strecke nun zusammen mit Jugendlichen mit personeller und maschineller Unterstützung durch den Baubetriebshof in einem eigenständigen Projekt wieder herrichten. Erste Gespräche mit den Jugendlichen sind erfolgt, weitere Treffen sind vorgesehen.
Das Gelände hat keine direkte Anbindung an Wohngebiete. Hundebesitzer würden wenn, dann vermutlich mit dem Auto anfahren. Dies ist mit Blick auf die ohnehin begrenzten Parkplätze für die Skaterbahn und das Projekt „Sport am Beeckbach“ nicht wünschenswert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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303,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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204,4 kB
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