Mitteilungsvorlage - VO/0016/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Zuwendungsbescheid Innenbeleuchtung Fahrzeughalle (ptj-Jülich)

In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften am 30.11.2021 (VO/0331/21, TOP 1.2) hatte die Verwaltung über den Erhalt von insgesamt drei Zuwendungsbescheiden für die Sanierung der Technischen Anlagen des Bau­betriebshofes berichtet. Diese waren für Förderanträge erteilt worden, die von der Verwaltung im Juli des Jahres 2021 beim Projektträger ptj-Jülich im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative gestellt wurden.

Der vierte, noch ausstehende Zuwendungsbescheid für die Innenbeleuchtung der Fahrzeughalle ist mit Datum vom 01.12.2021 nun ebenfalls eingetroffen: 

 

 Erneuerung der Innenbeleuchtung Fahrzeughalle

 Förderquote:         55 %

 Zuwendung:    8.322,- €

 

Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis 30.11.2022 (Bewilli­gungszeitraum). Die nicht rückzuzahlenden Zuwendungen werden vom Projektträger im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt. 

Mit diesem Bescheid erhielt die Stadt Wegberg eine Urkunde des Bundes­mini­steriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für vorbildliches Enga­gement für den Klimaschutz. Die Urkunde ist dieser Mitteilung als Anlage beigefügt.

 

In Veröffentlichungen ist gemäß Vorgabe des Fördergebers eine Information zur Nationalen Klimaschutzinitiative aufzunehmen. Daher der folgende Text:

 

 „Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bun­des­umweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfe­stellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Veran­ke­rung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbrau­che­rinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungs­einrichtungen.“

 

 

 

 

2. Zuwendungsbescheid Wärmeversorgungsanlage (BAFA)

Mit Datum vom 08.10.2021 hatte die Verwaltung einen Förderantrag für die Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage des Baubetriebshofes bei der KfW bzw. der BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) gestellt. Gefördert wird die geplante Gas-Hybrid-Heizungsanlage, bestehend aus einer Wärmepumpe und einem Gasbrennwertkessel für die Spitzenlasten. Die Förderquote beträgt 40% der förderfähigen Kosten für die Hybrid­anlage sowie 20% der förderfähigen Kosten für die Maßnahmen zur Heizungs­optimierung.

Mit Datum vom 03.12.2021 erhielt die Verwaltung nun den Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die maximale nicht rückzu­zahlende Zuwendung:

 

 Wärmeversorgungsanlage

 Förderquote:         40 % / 20 %

 Zuwendung:            53.480,- €

 

Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom 03.12.2021 bis 06.12.2023 (Bewilligungszeitraum). Die nicht rückzuzahlende Zuwendung wird nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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