Empfehlungsvorlage - VO/0004/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 17.12.2021 durch die Kämmerin aufgestellt und am 21.12.2021 durch den Bürgermeister bestätigt. Die Ratsmitglieder erhielten am 21.12.2021 die Möglichkeit, den Haushaltsplan digital abzurufen bzw. eine Druckversion des Plans entgegen zu nehmen. Die Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung fand am 22.12.2021 statt. Der Haushaltsplan ist nicht nur im Rathaus einsehbar, sondern auch im Internet veröffentlicht, erstmalig auch in einer interaktiven Darstellung. Einwohner und Abgabepflichtige haben gemäß § 80 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW innerhalb einer Frist von 14 Tagen das Recht, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Der Rat beschließt in öffentlicher Sache über geltend gemachte Einwendungen.

In der vorgegebenen Frist sind zwei Einwendungen eingegangen.

 

Die Einwendungen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

Als Hilfestellung zur Beratung der Anträge werden folgende Informationen aufgeführt:

 

Zur Einwendung vom KlimaTisch Wegberg e. V.:

In der vorjährigen Haushaltsplanung war schon vorgesehen, eine/n Nachhaltigkeitsmanager/in einzustellen. Aufgrund von Verzögerungen beim Förderantrag ist bis heute keine Einstellung erfolgt. Womöglich gibt es inzwischen für eine/n Klimaschutzmanager/in neue Förderkonditionen.

Die Mittel im Produkt Lokale Agenda sind im Plan mit folgenden Summen enthalten:

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

527952 Verwaltungs- u. Betriebsaufwand

       66.570 €

       25.000 €

       25.000 €

       25.000 €

       25.000 €

528190 Aufwendungen für sonstige Sachleistungen

       66.570 €

       25.000 €

       25.000 €

       25.000 €

       25.000 €

529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen

       66.570 €

       25.000 €

       25.000 €

       25.000 €

       25.000 €

 

Im investiven Bereich sind für die Jahre 2022-2025, wie auch in 2021 117.000 € vorgesehen.

2021 sind außer Personalkosten keine konsumtiven oder investiven Mittel aufgewendet worden.

 

Einwendung von Achim Krichel:

Die Einwendung, eine erste Stellungnahme und die ergänzende Einwendung sind der Anlage zu entnehmen.

Als Frist für Einwendungen war der Zeitraum 22.12.21- 05.01.2022 bestimmt. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass mindestens eine Frist von 14 Tagen bestimmt wird. Insofern kann eine verspätet eingegangene Einwendung durchaus berücksichtigt werden, es muss jedoch genügend Zeit für den Rat zur Befassung mit der Einwendung zur Verfügung stehen.

 

Der Jahresabschluss 2020 wird nach Feststellung veröffentlicht. Der Entwurf ist über das Bürgerinformationssystem oder über die Bekanntmachungen einsehbar.

 

 

 

Über das Ergebnis des Vorjahres soll im Rahmen von erweiterten Finanzberichten und durch eine frühere Vorlage des Jahresabschlusses informiert werden. Für die Ansatzplanung wird im Übrigen das vorläufige Ergebnis ausgewertet und den Fachämtern zur Verfügung gestellt.

Eine Prognose des noch nicht abgeschlossenen Jahresergebnisses des Vorjahres ist zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung sehr zeitaufwendig, da teilweise keine statische Hochrechnung möglich ist, sondern alle Konten einzeln bewertet werden müssten, teilweise unter Annahme von noch nicht vorliegenden Abschlussrechnungen.

 

Einige Angaben zu 2021 sind bereits in den Corona-Berichten aufgegriffen.

 

Die Bilanzierungshilfe im Jahresabschluss 2020 wurde in dem Sinne konservativ gebildet.

 

Der Investitionsplan ist Teil des Haushaltsplanes und kann nicht entkoppelt werden. Die Planung im investiven Bereich ist nicht kongruent zur Planung im Ergebnishaushalt aufgrund der niedriger angenommenen Investitionsquote.

 

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss soll über Änderungsanträge beraten und abgestimmt werden. Eine Liste mit Veränderungsvorschlägen seitens der Verwaltung wird unmittelbar vor der Sitzung zugeleitet. Veränderte Ansätze werden dann in den Entwurf eingearbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung in seiner Sitzung am 08.02.2022 vorgelegt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die eingegangenen Einwendungen. Das Beratungsergebnis wird dem Rat vorgelegt, der für die Beschlussfassung über die Einwendungen zuständig ist.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg der Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen zuzustimmen.

Änderungsanträge werden ggfls. nach Beratung beschlossen.

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Anlagen

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