Entscheidungsvorlage - VO/0006/22
Grunddaten
- Betreff:
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Ermächtigungsübertragungen von 2021 auf 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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25.01.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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08.02.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 22 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragung. Am 08.04.2014 stimmte der Rat den folgenden Grundsätzen des Bürgermeisters zu:
- Konsumtive Mittel werden nicht übertragen.
- Bei investiven Maßnahmen entscheidet der Bürgermeister in Abstimmung mit der Kämmerin über die Übertragung ins Folgejahr.
Generell war die Vorgabe, dass Ermächtigungen von bereits begonnenen Investitionsmaßnahmen übertragen werden können. Investive Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden, sollten im nächsten Planjahr neu veranschlagt werden. Bei mehrjährigen Vorhaben soll insbesondere nur dann eine Ermächtigungsübertragung gebildet werden, wenn der Investitionsauftrag endgültig abgeschlossen werden kann.
Insgesamt beläuft sich die Summe der investiven Haushaltsreste auf 24.406.889 €. Aufgrund der o.g. Grundsätze wird vorgeschlagen, eine Summe in Höhe von 8.579.621 € entsprechend der beigefügten Liste in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen. Die Summe der investiven Haushaltsreste ist in diesem Jahr, im Vergleich zu den Vorjahren erneut sehr hoch.
In den Jahren 2017-2019 war angesichts der Diskussionen im Rat und des Hinweises der Kommunalaufsicht ein relativ sparsamer Umgang mit Ermächtigungsübertragungen gepflegt worden:
2016 nach 2017: | 2.763.583 € |
2017 nach 2018: | 3.643.073 € |
2018 nach 2019:
| 2.140.022 €
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2019 nach 2020: | 6.304.275 €
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2020 nach 2021: | 6.469.328 € |
Die Übertragungen auf 2022 teilen sich im Wesentlichen wie folgt auf:
Hochbau: | 3.437.025 € |
Bauhof: | 311.911 € |
Feuerwehr (bewegl. Anlagegüter): | 385.410 € |
Abwasser: | 2.692.570 € |
Straßenbau und -beleuchtung: | 702.430 €
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Im Bereich des Abwassers ist die Nitrifikation an der Kläranlage Wegberg mit einem nicht zu vernachlässigenden Anteil von circa 578.600 € enthalten.
Im Hochbau-Bereich ist der Neubau der Feuerwache Wegberg mit einem Anteil von circa 1.749.000 € enthalten.
Gemäß § 22 Abs. 4 KomHVO ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes eine Kenntnisnahme nicht ausreichend, vielmehr muss der Rat über die Liste beschließen. Aus diesem Grund sind einzelne Erläuterungen aufgeführt. Die Kommunalaufsicht hat auch in der letzten Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes verfügt, dass der Rat die nach § 22 Abs. 4 KomHVO vorgelegte Liste kritisch auf ihre Haushaltsverträglichkeit zu prüfen hat. Der entsprechende Ratsbeschluss ist dem Landrat unverzüglich vorzulegen.
Für den Finanzplan 2022 hat die Übertragung zur Folge, dass sich die investiven Auszahlungen um die Übertragungssumme von 8.579.621 € erhöhen, nämlich ca. auf 31.284.000 €. Weiterhin erhöht sich der Kreditbestand, sofern keine überschüssigen Eigenmittel aus dem Jahr 2021 eingesetzt werden können. Nach vorläufigem Jahresergebnis wird zwar ein Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ausgewiesen, dieser ist aber nicht auskömmlich, um die Ermächtigungsübertragungen zu finanzieren. Insofern muss die
Verschuldungsprognose nach oben korrigiert werden.
Der Grund für eine Übertragung von Mitteln ist in der Regel, dass Verträge mit Unternehmern geschlossen wurden. Die Übertragung sichert die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und ist zur Fortführung von Baumaßnahmen ohne Unterbrechung in der haushaltslosen Zeit zwischen Kalenderjahrbeginn und Bekanntmachung der Haushaltssatzung erforderlich. Der Ergebnisplan wird infolge der investiven Ermächtigungsübertragungen mit Abschreibungen und ggfls. mit
Finanzierungskosten belastet.
Der beigefügten Anlage sind die Maßnahmen zu entnehmen, die bereits begonnen, aber noch nicht fertiggestellt wurden bzw. bei denen die neuen Ansätze für das 2022 nicht ausreichen werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Im Finanzhaushalt 2022 erhöhen sich die Auszahlungen, die über Kredite finanziert werden müssen. Die Finanzierung kann über die nicht beanspruchte Kreditermächtigung aus 2021 erfolgen. Die Kreditermächtigung wird entsprechend der Inanspruchnahme der gebildeten investiven Auszahlungsreste übertragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,6 kB
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