Entscheidungsvorlage - VO/0025/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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08.02.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vom 01. Dezember 2021, verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) Ausgabe 2021 Nr. 84 vom 14.12.2021 Seite 1345 bis 1408 vom 14.12.2021 wurden zum 15.12.2021 wichtige Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geändert, wodurch auch eine Änderung des § 7 Absatz 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Wegberg notwendig wird.
Außerdem stimmt die bisherige Wappenbeschreibung in § 2 Absatz 1 Satz 2 der Hauptsatzung nicht mit dem durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 14. April 1937 verliehenen Wappen überein. Entgegen der Wappenbeschreibung ist das untere Feld des Schildes nicht blau, sondern silbern tingiert, d.h. gefärbt. Auch wird die rote Tingierung der Bewehrung des geldrischen Löwen bisher nicht erwähnt.
Um den Anforderungen der Heraldik zu entsprechen, aber auch um die historische Entwicklung des Wappens in der Hauptsatzung weiterhin darzustellen, wird die Wappenbeschreibung und die Deutung des Wappens voneinander getrennt dargestellt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die anliegende Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wegberg (Anlage 1).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,2 kB
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