Empfehlungsvorlage - VO/0319/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW) im Jahr 2021 -öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- Bertrams, Hans
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
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Vorberatung
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14.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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08.02.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW) hat die überörtliche Prüfung der Stadt Wegberg durchgeführt und stellt ihre Ergebnisse in der Sitzung vor. Im Anschluss an die Präsentation steht die GPA NRW für Fragen seitens der Ausschussmitglieder zur Verfügung.
Geprüft wurden folgende Aufgabenbereiche:
- Finanzen,
- Beteiligungen,
- Friedhofswesen,
- Bauaufsicht,
- Vergabewesen,
- Verkehrsflächen,
Die Regelungen zur überörtlichen Prüfung sind in § 105 GO NRW enthalten. Gemäß § 105 Absatz 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie das Ergebnis seiner Beratungen.
Nach § 105 Absatz 4 GO NRW teilt die Gemeindeprüfungsanstalt das Prüfungsergebnis in Form des Prüfberichtes auch der Aufsichtsbehörde, dem Landrat des Kreises Heinsberg, mit.
Der Gesamtbericht enthält sowohl Empfehlungen als auch Feststellungen, Hinweise und Aussagen. Er umfasst insgesamt 181 Seiten und ist in die oben genannten Prüfgebiete aufgeteilt. Die wesentlichen Prüfbemerkungen der GPA NRW wurden von der Verwaltung aufbereitet und mit entsprechenden Hinweisen bzw. Stellungnahmen zum jeweiligen Punkt versehen. Die hierzu vorgesehene tabellarische Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die GPA NRW erhebt auf der Grundlage von § 10 Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz Gebühren für ihre Prüftätigkeit.
Für die überörtliche Prüfung der Stadt Wegberg durch die GPA NRW werden voraussichtlich Aufwendungen in Höhe ca. 85.000 Euro entstehen. Für die überörtliche Prüfung werden jährliche Rückstellungen gebildet. Der Bestand an Rückstellungen hierfür beträgt zum 31.12.2019 insgesamt 91.015 Euro, so dass die Auszahlung zu Lasten der Rückstellung geht.
Alternativen:
Keine
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht 2021 der GPA NRW und die hierzu erfolgten Ausführungen der Verwaltung (öffentlicher Teil) nach Beratung zur Kenntnis.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet mit dieser Vorlage den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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68,7 kB
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