Ergänzungsvorlage - VO/0004/22-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über eingegangene Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2022 - Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Ergänzungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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08.02.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Bezug auf die Vorlage VO 0004/22 werden die Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2022 von der Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung separiert und in einer eigenen Vorlage behandelt.
Die Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung fand am 22.12.2021 statt. Der Haushaltsplan ist nicht nur im Rathaus einsehbar, sondern auch im Internet veröffentlicht, erstmalig auch in einer interaktiven Darstellung. Einwohner und Abgabepflichtige haben gemäß § 80 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW innerhalb einer Frist von 14 Tagen das Recht, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Der Rat beschließt in öffentlicher Sache über geltend gemachte Einwendungen.
In der vorgegebenen Frist sind zwei Einwendungen eingegangen.
Die Einwendungen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Als Hilfestellung zur Beratung der Anträge werden folgende Informationen aufgeführt:
Zur Einwendung vom KlimaTisch Wegberg e. V.:
Der Klimatisch regt in seiner Einwendung an, dass eine Mittelkürzung für den Klimaschutz nicht gerechtfertigt sei und dass ein/e Klimaschutzmanager/in für die Erarbeitung von Klimaschutzprojekten eingestellt werden solle.
In der vorjährigen Haushaltsplanung war schon vorgesehen, eine/n Nachhaltigkeitsmanager/in einzustellen. Aufgrund von Verzögerungen beim Förderantrag ist bis heute keine Einstellung erfolgt. Womöglich gibt es inzwischen für eine/n Klimaschutzmanager/in neue Förderkonditionen.
Die Mittel im Produkt Lokale Agenda sind im Plan mit folgenden Summen enthalten:
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
527952 Verwaltungs- u. Betriebsaufwand | 66.570 € | 25.000 € | 25.000 € | 25.000 € | 25.000 € |
528190 Aufwendungen für sonstige Sachleistungen | 66.570 € | 25.000 € | 25.000 € | 25.000 € | 25.000 € |
529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen | 66.570 € | 25.000 € | 25.000 € | 25.000 € | 25.000 € |
Im investiven Bereich sind für die Jahre 2022-2025, wie auch in 2021 117.000 € vorgesehen.
2021 sind außer Personalkosten keine konsumtiven oder investiven Mittel aufgewendet worden.
Einwendung von Achim Krichel:
Herr Krichel wendet ein, dass im Haushaltsplanung das Ergebnis aus 2021 abgedruckt werden solle, dass die Bilanzierungshilfe keine Vermögensposition sei und dass sie deshalb möglichst niedrig angesetzt werden solle. Weiterhin moniert er, dass die Investitionen aufgrund der gekürzten Abschreibung nicht treffgenau geplant seien und ihm fehle die Darstellung einer Planbilanz.
Die Einwendung, eine erste Stellungnahme und die ergänzende Einwendung sind der Anlage zu entnehmen.
Als Frist für Einwendungen war der Zeitraum 22.12.21- 05.01.2022 bestimmt. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass mindestens eine Frist von 14 Tagen bestimmt wird. Insofern kann eine verspätet eingegangene Einwendung durchaus berücksichtigt werden, es muss jedoch genügend Zeit für den Rat zur Befassung mit der Einwendung zur Verfügung stehen.
Der Jahresabschluss 2020 wird nach Feststellung veröffentlicht. Der Entwurf ist über das Bürgerinformationssystem oder über die Bekanntmachungen einsehbar.
Über das Ergebnis des Vorjahres soll im Rahmen von erweiterten Finanzberichten und durch eine frühere Vorlage des Jahresabschlusses informiert werden. Für die Ansatzplanung wird im Übrigen das vorläufige Ergebnis ausgewertet und den Fachämtern zur Verfügung gestellt.
Eine Prognose des noch nicht abgeschlossenen Jahresergebnisses des Vorjahres ist zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung sehr zeitaufwendig, da teilweise keine statische Hochrechnung möglich ist, sondern alle Konten einzeln bewertet werden müssten, teilweise unter Annahme von noch nicht vorliegenden Abschlussrechnungen.
Einige Angaben zu 2021 sind bereits in den Corona-Berichten aufgegriffen.
Die Bilanzierungshilfe im Jahresabschluss 2020 wurde in dem Sinne konservativ gebildet.
Der Investitionsplan ist Teil des Haushaltsplanes und kann nicht entkoppelt werden. Die Planung im investiven Bereich ist nicht kongruent zur Planung im Ergebnishaushalt aufgrund der niedriger angenommenen Investitionsquote.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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687,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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270,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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100,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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