Entscheidungsvorlage - VO/0054/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitskreis "Offene Ganztagsgrundschule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Entscheidung
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08.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit 2005 bietet die Stadt Wegberg das pädagogische Betreuungsangebot „Offene Ganztagsgrundschule“ (OGS) an. Seit 2008 nehmen alle Grundschulen an diesem Programm teil.
Die damaligen räumlichen Planungen gingen von einer Inanspruchnahme des Angebotes von bis zu 25% der Schülerschaft aus.
Im Laufe der Jahre hat sich die OGS jedoch etabliert. Eltern schätzen die verlässliche Betreuungsform und haben immer mehr ihr Leben –insbesondere das Berufsleben- danach ausgerichtet. Bei der Schulanmeldung ist es derzeit schon selbstverständlich, dass Eltern nach dieser Betreuungsform fragen und diese in Anspruch nehmen wollen. Die Nachfrage liegt für das Schuljahr 2022/23 bei allen Schulen bei über 65 % der Schülerschaft, Tendenz: weiter steigend.
Dieses Wahlverhalten der Eltern hat dazu geführt, dass es trotz aller Bemühungen des Schulträgers und der Schulen einen Versorgungsengpass gibt. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2026 wird dieses Problem eher noch verschärfen. Die Problematik wurde mit Vorlage VO/0290/21 bereits in der Sitzung des Ausschusses am 16.11.2021 dargestellt.
Derzeit wird im Rahmen der kreisweiten Schulentwicklungsplanung untersucht, welche Auswirkungen die Entwicklung auf das Raumangebot der Schulen haben wird. Hierbei wird auch intensiv eine Mehrfachnutzung von Räumen geprüft. Entsprechende Schulbegehungen sind bereits erfolgt. Mit dem Ergebnis wird noch im Juni dieses Jahres gerechnet. Hieraus ergeben sich dann Handlungsempfehlungen, die im Rahmen eines Arbeitskreises „OGS“ auf Umsetzung geprüft und dann zur Umsetzung empfohlen werden sollen. Mit einer echten Bautätigkeit von beschlossenen Maßnahmen wird aufgrund der Haushaltssituation aber nicht vor 2024 gerechnet.
Damit ein effizientes Arbeiten in dem Arbeitskreis möglich ist, sollte dieser nicht zu groß werden.
Die Verwaltung schlägt vor, dass dem Arbeitskreis neben der Verwaltung folgende Personen angehören sollen:
- 4 Vertreter*Innen aus der Mitte des Ausschusses
- die vier Schulleiterinnen der Grundschulen
- 2 Vertreter*Innen des OGS-Trägers
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport beruft die folgenden Mitglieder in den Arbeitskreis „OGS“:
1. ……….
2. ……….
3. ……….
4. ……….
Im Falle der Verhinderung eines Mitgliedes werden folgende Ersatzvertreter*innen benannt:
1. ……….
2. ……….
3. ……….
