Mitteilungsvorlage - VO/0066/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

1.   Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereiche der Turnhalle Beeck, sowie

weitere bauliche Maßnahmen

(zuletzt im WBVL am 01.02.2022, TOP 1.6, Punkt 1.)

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage wurden die letzten für die Wieder­inbetrieb­nahme der Räumlichkeiten erforderlichen Arbeiten durchgeführt. Die Begehung zur Fertigstellung mit der Baugenehmigungsbehörde soll Anfang der 12. KW (21.03.2021) stattfinden, so dass die Nutzung der Sanitär- und Umkleidebereiche der Turnhalle und der sanierten Räume im Unter­geschoss des Gebäudes dann freigegeben werden kann.

In der Folge sind zwar noch verschiedene Restarbeiten durchzuführen, diese wer­den aber keinen Einfluss auf die grundsätzliche Nutzbarkeit der Bereiche haben.

Nach Schlussrechnung aller Bau- und Planungs­leistungen wird die Verwaltung wie gewohnt abschließend und ausführlich über die fertiggestellte Maßnahme berichten.

 

 

2.   Erneuerung der Wärmeversorgung und weiterer gebäudetechnischer

Anlagen im Feuerwehrgerätehaus Arsbeck

(siehe WBVL am 20.04.2021, TOP 1.7 mit Vorstellung der Maßnahme)

Die Verwaltung hatte dem Ausschuss die Erneuerung der Wärmeversorgung für das Feuerwehrgerätehaus in Arsbeck in seiner Sitzung am 20.04.2021 ausführlich vor­gestellt mit dem Ergebnis eines einstimmigen Beschlusses zur Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme.

Die Heizungsinstallationsarbeiten wurden von der ZVS Viersen öffentlich ausge­schrie­ben. Die Submission fand am 25.01.2022 statt.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage dauerte das Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen noch an. Grund dafür war bzw. ist die zeit­auf­wän­dige technische Prüfung der von den Bietern ange­botenen Produkte. Leider verzögert sich aus diesem Grund sowohl die Beauftragung eines Unternehmens als auch der Beginn der Sanierungs­arbeiten.

Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Vergabe bis Ende März möglich sein wird.

 

 

3.   Rückbau des Schornsteins an der Edith-Stein Realschule

(siehe WBVL am 30.11.2021, TOP 1.6, VO/0314/21)

Die Verwaltung hatte dem Ausschuss in der Sitzung am 30.11.2021 über den geplanten Rückbau des Beton-Schornsteins an der Edith-Stein-Realschule berichtet.

Im Zuge der Planung wurde ein Sachverständiger hinzugezogen, der den Schorn­stein im Hinblick auf eventuell vorhandene Schadstoffe in den rückzubauenden Mate­rialien begutachtet hat. Das beauf­tragte Büro  Z² Umwelttechnik GmbH aus Viersen hat nach Probeent­nahme frag­licher Baustoffe und deren Untersuchung nun leider feststellen müssen, dass Dämm­material, welches sich im Schornstein befindet, Asbest beinhaltet.

Die endgültige Stellungnahme des Büros Z² Umwelttechnik liegt zwar noch nicht vor, gemäß einer Vorabinformation des Schadstoffgutachters bedarf das asbestbelastete Dämmmaterial jedoch einer besonderen Behandlung und Entsorgung im Rück­bauprozess. Es wird ein spezielles aufwändiges Rückbauverfahren erforderlich sein, welches in dieser Form auch in der Kostenplanung der Maßnahme nicht vorgesehen war. Der Gutachter geht davon aus, dass für den Schornstein mit Gesamt­rückbaukosten in einer Höhe von 150.000,- bis 200.000,- €  gerechnet wer­den muss.

Die für den Rückbau bislang veranschlagten Mittel in Höhe von 48.000,- €, die im Wesent­lichen aus einer vorhandenen Instandhaltungsrückstellung (45.000,- €) zur Verfügung stehen, werden für einen Rückbau jedenfalls nicht ausreichen, so dass im Hinblick auf die Kosten gegebenenfalls doch wieder ein Erhalt und die bauliche Sanierung des Schornsteines in Betracht kommen könnte.

Nach Erhalt der endgültigen Stellungnahme des Gutachters wird die Verwaltung unter Berück­sichti­gung der technischen Möglichkeiten und der Kosten der Sanie­rungs- und der Rückbauvariante dem Ausschuss einen Vorschlag zum weiteren Umgang mit dem Schornstein an der Realschule unterbreiten.

Durch das Büro Z² Umwelttechnik GmbH wurde der Verwaltung bestätigt, dass von dem asbestbelasteten Dämmmaterial keine Gefährdung ausgeht, solange es nicht rück­ge­baut wird und im Schornsteinkörper verbleibt.

Derzeit ist im Haupteingang der Realschule der Bereich um den Schornstein herum mit einer geschlossenen Bauzaunanlage abgesichert, um eine Verletzungsgefahr durch eventuell abplatzende Betonstücke auszuschließen.

Die Verwaltung hatte geplant, den Rückbau des Schornsteins in den Osterferien dieses Jahres vorzunehmen. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse wird dies nun nicht mehr möglich sein, so dass das Provisorium der Bauzaunabsperrung bis auf Weiteres dort verbleiben muss.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

 

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