Entscheidungsvorlage - VO/0136/06
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion vom 04.04.2006 und Bürgerantrag vom 02.02.2006 betreffend Anlegung von Wiesengräbern als Wahlgrabstätte auf dem städtischen Friedhof in Wegberg-Klinkum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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20.06.2006
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Sachverhalt
Die SPD-Fraktion hatte mit Schreiben vom 04.04.2006 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt:
Beigefügt überreiche ich Ihnen den Bürgerantrag der Frau Katharina Willms aus Klinkum vom 02. Febr. 2006, nebst 2002 Unterstützungsunterschriften zur Anlegung von Wiesengräbern als Wahlgrabstätte auf dem städt. Friedhof in Wegberg-Klinkum.
Namens und im Auftrage der SPD-Fraktion stelle ich in Verbindung mit diesem beigefügten Bürgerantrag folgenden Antrag:
I.
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Friedhofssatzung für den städt. Friedhof in Klinkum dahingehend zu erweitern, dass die Anlegung von Wiesengräbern – möglichst hinter dem abgeräumten Ehrenmal – ermöglicht wird.
II.
Weiterhin sollte bei dieser Bestattungsform auch die Wahlmöglichkeit nach Zuteilung eines Tiefengrabes (zweistellige Grabstätte) sowie auch die zusätzliche Wahlmöglichkeit der Bestattung einer Urne ermöglicht werden.
III.
Da das Interesse und die Nachfragen aus der Wegberger Bevölkerung für diese Bestattungsform sehr groß ist, sollte nach einer Einführungsphase in Klinkum geprüft werden, ob diese Wahlmöglichkeit auch auf anderen Friedhöfen im Stadtgebiet Wegberg eingeführt werden kann.
Begründung:
Hinsichtlich der Begründung des v.g. Antrages schließen wir uns einerseits der Argumentation seitens des beigefügten Bürgerantrages vom 02. Febr. 2006 voll an und verzichten an dieser Stelle auf inhaltliche Wiederholungen.
Andererseits bietet diese Bestattungsform auch für den städt. Haushalt erhebliche Einsparungseffekte, da beispielsweise bei dieser Wahlform teilweise auf die Anlegung und Unterhaltung von Wegen bzw. Zuwegungen verzichtet werden kann. Ein sog. Wiesengrabfeld stellt eine gärtnerisch geschlossene und in sich gestaltete Grünanlage in Form einer Rasendecke dar, die ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung instand gehalten wird und erheblich einfacher gepflegt und unterhalten werden kann.
So wird beispielsweise lt. Gebührensatzung der Stadt Essen v. 1.11.01 für ein Wiesengrab, einschl. der städtischen Pflege für den Zeitraum von 20 Jahren, einmalig eine Gebühr in Höhe von 700,00 € erhoben, verbunden mit einer vertraglichen Garantie für eine dauerhaft gepflegte Ruhestätte.
Abschließend möchte ich zur allgemeinen Kenntnisnahme des Rates bemerken, dass der beiliegenden Bürgerantrag u.a. vorgebracht wurde, weil sich auf entsprechende Nachfrage ein verantwortlicher Mitarbeiter Ihres Fachamtes negativ über diese Wahlgrabmöglichkeit äußerte und eine diesbezügliche Umsetzung auf dem Klinkumer Friedhof als nicht möglich betrachtete.
Wie Sie aufgrund der beig. Unterschriftslisten erkennen können, machen sich sehr viele Klinkumer Bürgerinnen und Bürger besondere Gedanken und Sorgen über ihre spätere Grabstätte, wie sie einmal sein sollte und wer diese einmal betreuen könnte.
Von daher darf ich sie bitten, sehr geehrte Frau Klein, die beig. Anträge in das ordnungsgemäße Beratungsverfahren des Rates einzubringen und wäre Ihnen im Vorfeld dankbar, im Sinne der Bürgerschaft einen positiven Verwaltungsvorschlag zu erarbeiten, um dann im Rat einen entsprechenden Satzungsbeschluss herbeizuführen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf den in Ablichtung beig. Presseartikel vom 4. April 2006.
Anlagen
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(wie Dokument)
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