Mitteilungsvorlage - VO/0068/22
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilungen -öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Kaiser, Carmen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Kenntnisnahme
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15.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Baumfällungen im Stadtpark
Die Stadtverwaltung teilt mit, dass kürzlich 2 Fällungen von Bäumen im Stadtpark durchgeführt werden mussten.
Eine weitere Fällung steht noch aus.
Im Stadtpark hat sich im Boden der Pilz Hallimasch ausgebreitet. Dieser befällt bei Bäumen den Wurzelbereich und den unteren Stamm sowie den Stammansatz.
Die Holzzersetzung durch diesen baumschädlichen Pilz setzt sich mit hoher Geschwindigkeit im Baumbestand durch. Begünstigt wurde die Ausbreitung auch durch die Schwächung der Bäume
durch die Trockenheit und den damit verbundenen Trockenstress und eine hierdurch verminderte Nährstoffaufnahme in den letzten Jahren.
Durch diesen Umstand werden die Baumkontrollen im Stadtpark in einem engmaschigen Intervall durchgeführt (Baumkontrollen Vierteljährig).
Bei diesen Kontrollen fielen zunächst 2 Eichen auf, die sowohl in der Vitalität sehr geschwächt waren, als auch andere Baumpilze und Erkrankungen aufwiesen.
Um ein genaues Bild über die Verkehrssicherheit der Bäume zu bekommen, wurden
eingehende Untersuchungen durch einen Gutachter veranlasst.
Der kurzfristige Erhalt dieser Bäume wäre eventuell und dann auch nur mit massiven Schnittmaßnahmen möglich gewesen.
Diese allerdings hätten die Bäume aufgrund ihres Zustandes nicht verkraftet und die ohnehin schon zum Teil abgestorbenen Kronen hätten diese Schnittmaßnahmen nicht mehr hergegeben.
Um im Stadtpark, mit erhöhtem Verkehrsaufkommen, die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden wurden die Fällungen der Eichen angeordnet.
Bei der letzten Kontrolle im Stadtpark fiel eine weitere Eiche auf, die im oberen Kronenbereich größere Faulstellen aufweist, welche in einem statisch relevanten Bereich der Krone liegen.
Um die Bruchgefahr in diesem Bereich genau zu ermitteln, wurde auch hier ein Gutachter beauftragt. Dieser führte mit einem Resistographen Messungen im Holz durch.
Leider zeigt das Ergebnis keine guten Werte. Um ein Auseinanderbrechen der Krone und damit den Absturz großer Kronenteile zu verhindern, bleibt zur Herstellung der Verkehrssicherheit leider nur die Fällung auch dieser Eiche.
Da im Stadtpark aufgrund der oben genannten Zustände immer wieder mit Fällungen von Altbäumen zu rechnen ist, wurde bereits mit der Nachpflanzung begonnen. Auch werden in Hinsicht auf eventuell zukünftige Ausfälle im Baumbestand weitere Neupflanzungen geplant.
Zudem wird mit Blick auf die Verbreitung des Pilzes Hallimasch nach Lösungen gesucht, um auch zukünftig den Parkcharakter erhalten zu können und den neugepflanzten Bäumen eine Zukunft geben zu können.
Ablehnungsbescheid zu einer beantragten Förderung
Am 18.06.2021 folgte die Verwaltung dem Projektaufruf „Sonderprogramm Klimaresilienz in Kommunen im Rahmen der Corona – Hilfe“. Das Förderprogramm wurde zur Abmilderung der konjunkturellen Folgen der Corona – Pandemie mit dem Ziel aufgelegt, den Antragstellenden die finanziellen Möglichkeiten zur Ergreifung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu geben.
Die Mühlenstadt Wegberg beteiligte sich mit einem Antrag an jenem Förderprogramm, bei dem der Erhalt einer Förderung für verschiedene Einzelmaßnahmen generiert werden sollte. Beantragt wurden Mittel für diverse Staudenpflanzungen an Standorten, die derzeit nur mit Rasenflächen begrünt sind. Weiterhin sollten mit den Fördermitteln Baumpflanzungen an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet realisiert werden.
Die Gesamtkosten aller Maßnahmen beliefen sich gemäß Kostenschätzung auf 400.882,47€. Nach Abzug der nicht – förderfähigen Kosten erhoffte sich die Verwaltung hierfür eine Förderung in Höhe von 344.133,34€ zu erhalten.
Mit großem Bedauern musste nun zur Kenntnis genommen werden, dass der Fördergeber mit Datum vom 08.02.2022 einen Ablehnungsbescheid ausgestellt hat, welcher der Verwaltung am 17.02.2022 zugegangen ist.
Auf der Grundlage der getätigten Vorplanungen sucht die Verwaltung unter Beachtung der angespannten Haushaltslage weiter nach Fördermöglichkeiten zur Realisierung der einzelnen Vorhaben.
