Mitteilungsvorlage - VO/0049/22
Grunddaten
- Betreff:
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Anträge der Fraktion Aktiv für Wegberg nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg betreffend der Straße "In Berg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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15.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Antrag, ein bestimmtes Teilstück der Straße „In Berg“ mit dem Schild „Anliegerverkehr frei“ auszuweisen
Mit Schreiben vom 16. Oktober 2021 wurde von der Fraktion Aktiv für Wegberg beantragt, das ehemals mit „Anliegerverkehr frei“ gekennzeichnete Teilstück der Straße In Berg wieder mit diesem Schild auszuweisen.
Bei einem Ortstermin am 15.12.2021 berichteten Anwohner des betroffenen Teilstücks (In Berg 12 – 20), dass dieser Straßenabschnitt, der zur Landstraße L3 führt, durch Lieferanten des Gewerbegebiets „In Berg“ als Zufahrt genutzt werde. Dies sei nur während der Entstehungsphase des Gewerbegebietes gewollt gewesen, weswegen seinerzeit die Beschilderung entfernt worden sei.
Der Teilabschnitt entlang der Häuser In Berg 12 – 20 ist so schmal, dass LKW im Falle eines Begegnungsverkehrs über den befestigten Weg hinaus auf die privaten landwirtschaftlichen Flächen ausweichen müssen. Im ungünstigsten Fall bleiben die LKW stecken. Auch die Ausfahrt eines LKW auf die freie Strecke der L 3 ist insbesondere im Falle des Linksabbiegens gefährlich. Da die Lieferanten des Gewerbegebiets ohne Weiteres die direkte Zuwegung an der Kreuzung In Berg/Hospitalstraße nutzen können und der Teilabschnitt nur für die Anwohner und die Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Flächen notwendig ist, wurde das Teilstück wieder mit der Anliegerregelung versehen.
2. Antrag, die Verwaltung möge prüfen, ob der Knotenpunkt Grenzlandring/In Berg (L3) zu einem Kreisverkehr umgebaut werden könne und ob das Teilstücke In Berg (L3) Richtung Rickelrath (Dülkener Straße) als „Tempo 50-Zone“ ausgewiesen werden könne (Schreiben vom 23.10.2021).
Da es sich bei dem Knotenpunkt um einen bekannten Unfallschwerpunkt handelt, befasst sich die Unfallkommission (bestehend aus Vertretern der Kreispolizeibehörde, der Straßenverkehrsbehörden Kreis Heinsberg und Stadt Wegberg sowie des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen) seit mehreren Jahren mit dieser Thematik. Beim Treffen der Unfallkommission am 17.08.2021 teilte der Landesbetrieb mit, dass die bisher geplante Beseitigung des Unfallschwerpunktes durch die Errichtung von Lichtsignalanlagen nicht umsetzbar ist. Stattdessen habe die Planungsabteilung des Landesbetriebes nun einen Kreisverkehr geplant und bereits konkrete Pläne vorgelegt. Zur Verwirklichung des Kreisverkehrs reichen die vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen aber nicht aus, es ist der zusätzliche Erwerb privater Flächen notwendig. Die Verhandlungen über den notwendigen Grunderwerb führt der Landesbetrieb als Baulastträger. Diese sind noch nicht abgeschlossen.
Im Bereich des unfallträchtigen Knotenpunkts ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Für den weiteren Verlauf der Straße In Berg, für den die Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h gilt, liegen der Kreispolizeibehörde keine Erkenntnisse über relevante Unfälle vor, sodass eine Ausweitung der 50 km/h nicht begründet werden kann. Folglich haben sich sowohl Landesbetrieb als auch Kreispolizeibehörde eindeutig gegen eine Verlängerung der Geschwindigkeit 50/km ausgesprochen.
Anlagen
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