Entscheidungsvorlage - VO/0060/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbildungsplatzangebot 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- Drathen, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personal und Personalentwicklung (PuP)
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Vorberatung
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17.03.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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05.04.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum 01. September 2022 werden in der Stadtverwaltung Wegberg folgende Ausbildungsstellen besetzt sein:
- 3 Verwaltungsfachangestellte
(je eine Auszubildende im 1., 2. und 3. Ausbildungsjahr)
- 1 Stadtinspektoranwärter in der Studienfachrichtung Bachelor of Laws
(ein Anwärter im 2. Ausbildungsjahr)
- 1 Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration
(ein Auszubildender im 1. Ausbildungsjahr)
- 1 Fachangestellte für Bäderbetriebe
(eine Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr)
- 2 praxisintegrierte Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin
(je eine Auszubildende im 1. und im 2. Ausbildungsjahr)
Die Stadt Wegberg hat im laufenden Ausbildungsjahr 2021/2022 auch wieder drei Stellen für das „Jahrespraktikum zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife“ in der Kernverwaltung angeboten. Zwei Praktikumsstellen konnten zum 01.08.2021 besetzt werden.
Die bisher jährlich besuchte Job-Info-Live fand aufgrund der aktuellen Pandemielage nicht statt, sie soll voraussichtlich am 11.06.2022 durchgeführt werden.
Die Mühlenstadt Wegberg hat sich durch ihr jährliches Ausbildungsplatzangebot für junge Menschen in den vergangenen Jahren zu einem attraktiven Ausbildungsbetrieb entwickelt. Durch das Ausbildungsplatzangebot 2023 kann diese Entwicklung weiter fortgesetzt werden. Mit der Beschlussfassung über das Ausbildungsplatzangebot 2023 können die Ausbildungsstellen für das kommende Jahr frühzeitig beworben werden. Auch die kommenden Jahrespraktikanten und Jahrespraktikantinnen erhalten somit die Möglichkeit, sich rechtzeitig am Bewerbungsverfahren zu beteiligen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten dauert 3 Jahre. Der Aufwand für die Ausbildungsvergütung einschließlich Arbeitgeberaufwand beträgt im Durchschnitt ca. 21.200 Euro jährlich. Hinzu kommen bei der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten jeweils Gebühren für die dienstbegleitende Unterweisung (DBU) beim Studieninstitut für Kommunale Verwaltung in Höhe von rund 1.100 Euro/Jahr pro Ausbildungsplatz sowie in allen Ausbildungsberufen Fahrtkosten zur Schule bzw. DBU.
Die Stelle für eine/n Berufspraktikanten/in im Anerkennungsjahr zur staatlich anerkannten Erzieherin kostet ca. 27.000 Euro jährlich. Diese Kosten werden durch den vom Kreisjugendamt gewährten Betriebskostenzuschuss für die Aufgaben nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mitfinanziert, der Trägeranteil für die Stadt Wegberg liegt hier bei 12,5 %. Darüber hinaus wird zusätzlich noch ein weiterer Zuschuss im Rahmen der Landesförderung zur Qualifizierung nach dem KiBiz in Höhe von 4.000 Euro gewährt.
Die dreijährige praxisintegrierte Ausbildungsstelle zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in kostet einschließlich Arbeitgeberaufwand ca. 21.200 Euro jährlich. Auch diese Kosten können anteilig über den Betriebskostenzuschuss des Jugendamtes abgerechnet werden (Trägeranteil 12,5 %). Im ersten Ausbildungsjahr wird darüber hinaus ein Zuschuss in Höhe von 8.000 Euro und im zweiten sowie dritten Ausbildungsjahr ein Zuschuss von jeweils 4.000 Euro im Rahmen der Landesförderung zur Qualifizierung gewährt.
Die sechs Stellen für ein gelenktes Jahrespraktikum (3 Stellen in der Kernverwaltung und 3 Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst) kosten pro Praktikumsplatz ca. 3.300 Euro jährlich.
Die Kosten für die FÖJ-Stellen beim Baubetriebshof betragen jährlich ca. 6.676 Euro je Stelle. Hier werden durch den Landschaftsverband Rheinland Fördermittel in Höhe von 4.060 Euro je Praktikumsplatz an die Stadt Wegberg gewährt, sodass auch hier über 60 % der entstehenden Kosten ausgeglichen werden können.
Die gesamten Ausbildungskosten werden beim Produkt 01.08.00 „Personalmanagement“ veranschlagt, wobei die Ausbildungsvergütung einschließlich der Nebenkosten wie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei den Sachkonten „Personalaufwendungen“ und die Seminar- und Fahrtkosten beim Sachkonto „Ausbildungskosten“ zu veranschlagen sind.
Alternativen:
keine
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, für das Jahr 2023 folgendes Ausbildungsplatzangebot zu beschließen:
- 1 Ausbildungsstelle als Verwaltungsfachangestellte/r
- 1 Stelle im Anerkennungsjahr zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in
- 1 praxisintegrierte Ausbildungsstelle zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in
- 3 Stellen gelenktes Jahrespraktikum zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife im Sozial- und Erziehungsdienst
- 3 Stellen gelenktes Jahrespraktikum zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife in der Kernverwaltung
- 3 Stellen FÖJ (Freiwilliges ökologisches Jahr) am Baubetriebshof
