Entscheidungsvorlage - VO/0064/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 30. November 2021 können Kommunen Kompensationsleistungen (Billigkeitsleistungen) für ausgebliebene Investitionen in den Klimaschutz durch die Corona-Pandemie beantragen.

35 Millionen Euro werden analog des Verteilungsschlüssels nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz vorgehalten. 5 Millionen sind für die Kreise vorgesehen.

Die aktuelle Vorlage nimmt Bezug auf die Vorlage VO/0056/21 „Klimaschutzinvestitionspauschale; Geplante Fördermaßnahme des Landes NRW“ für die Sitzung am 23.03.2021.

Die Beantragung und verfahrenstechnische Abwicklung der Kompensationsleistungen (ausdrücklich wird nicht von einer Fördermaßnahme gesprochen) übernimmt das Dezernat III für die derzeit nicht besetzte Stabsstelle „Quartiersentwicklung“, in der u.a. das städtische Fördermanagement angesiedelt ist.

Für die Stadt Wegberg stehen Kompensationszahlungen von 70.817,97 € zur Verfügung.

Der Verwendungszweck ist im Runderlass festgeschrieben. Der Runderlass ist dieser Beratungsvorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Mittel werden in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses gewährt. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Anträge können nur bis zum 30. Juni 2022 gestellt werden. Maximal 2 Anträge pro Kommune sind möglich, wobei der erste Antrag mindestens 50% der für die jeweilige Kommune zur Verfügung stehenden Mittel abdecken muss. Je Antrag können mehrere Projekte abgebildet werden.

Das Vorhaben muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein, andernfalls ist die Kompensationsleistung zurückzuzahlen. Eine Verlängerung des Projektzeitraums in besonders gelagerten Einzelfällen ist möglich. Zulässig sind ausschließlich Maßnahmen zu dem aufgeführten Verwendungszweck, die bisher nicht in die Haushaltspläne aufgenommen wurden bzw. bereits veranschlagte Maßnahmen, wenn es hierzu noch keinen konkretisierenden Freigabebeschluss des Rates oder Ausschusses gibt und noch kein Vergabeverfahren eingeleitet wurde.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kompensationsleistungen für die Erweiterung der Photovoltaikanlage auf Gebäudeteilen der Kläranlage Dalheim mit einer Leistung von 28 kWp einzusetzen. Die eingespeiste Leistung kann vollständig für die Eigennutzung verwendet werden und damit wirksam zur Senkung der Betriebskosten im Abwasserbereich beitragen. Die Gesamtkosten wurden mit ca. 95.500,- Euro brutto ermittelt. Die Maßnahme kann bis zum Ablauf des Projektzeitraumes abgeschlossen werden.

Alternativ können vor dem Hintergrund des vorgegebenen Verwendungszwecks weitere Vorschläge aus den Reihen des Fachausschusses beraten und beschlossen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Der Differenzbetrag zwischen der Kompensationsleistung und der tatsächlichen Kosten der Maßnahme ist über eine außerplanmäßige Auszahlung abzubilden. Die Deckung erfolgt über nicht ausgeschöpfte Haushaltsansätze. Letztlich hilft die Anschaffung der Photovoltaikanlage die Stromkosten für die Abwasserreinigung zu reduzieren und entlastet somit die Abwassergebührenzahlenden.

 

Alternativen:

 

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Kompensationsleistungen (Gesamtsumme 70.817,97 €) auf der Grundlage des Runderlasses (Billigkeitsrichtlinie) vom 30. November 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg für die Ergänzung der PV-Anlage auf der Kläranlage Dalheim zu stellen. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten (ca. 25.000 €) ist im Haushalt zu berücksichtigen

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Anlagen

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