Entscheidungsvorlage - VO/0052/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2022 - weitere Planungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister/ Dezernat I
- Finale Freigabe:
- Stock, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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29.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 08.02.2022 (TOP 6.4.4) hat der Rat der Stadt Wegberg mit der Mehrheit von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg, Freie Wähler Wegberg, Die Linke gegen die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 gestimmt.
Die Gemeindeordnung NRW (§ 80 Absatz 4 Satz 1 GO NRW) sieht allerdings nur die (positive) Beschlussfassung vor. Änderungen des Entwurfs sind im Rahmen der Beratungen des Haushalts (mehrheitlich) zu beantragen, um Eingang in die Haushaltssatzung finden zu können.
Aufgrund der fehlenden (positiven) Beschlussfassung befindet sich die Stadt Wegberg nach wie vor in der vorläufigen Haushaltsführung. Nach § 82 GO NRW bedeutet dies, dass die Stadt Wegberg nur die Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten darf, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben und bestehender städtischen Einrichtungen unaufschiebbar sind. Rein freiwillige Aufwendungen und Aufwendungen für neue Maßnahmen dürfen nicht entstehen. Das gilt für konsumtive und investive Maßnahmen.
Um diese Situation aufzulösen, hat der Bürgermeister die Fraktionsvorsitzenden am 15.02.2022 zu einer gemeinsamen Sitzung eingeladen. In dieser Sitzung stellte der Bürgermeister folgende Optionen in den Raum:
- Es gibt keinen neuen Haushalt 2022 und die vorläufige Haushaltsführung gilt bis auf Weiteres, ggfs. bis zum Jahresende, fort.
- Der Bürgermeister nimmt den Entwurf des Haushalts zurück in die Verwaltung und ändert ihn nach Maßgabe der Haushaltsreden. Eine Vorlage des so modifizierten Entwurfs wäre dann nicht vor April in den politischen Gremien. Eine Beschlussfassung wäre dann im Juni möglich, eine Genehmigung sicher nicht vor August zu erwarten.
- Rat und Verwaltung entwickeln ab jetzt im Rahmen der anstehenden Zieldiskussion den Haushalt für das Jahr 2023. Dabei soll der Haushalt 2022 im Grundsatz erhalten bleiben, mit der Chance, dass durch eine zeitige Verabschiedung des Doppelhaushalts im August/September 2022 noch ein Zeitraum bestehen bleibt, der es ermöglicht, die freiwilligen Leistungen, wie beispielsweise die Vereinsförderung, auszahlen zu können.
Für den Haushalt 2023 sind folgende Parameter maßgebend:
- Jahresabschluss 2021 aufgestellt (Straßenkataster soll abgeschlossen sein),
- klare Regelung bezüglich der Investitionsanmeldungen (Vorgabe der Anmeldeinhalte und Frist zur Anmeldung),
- Konzept zur Verringerung des Investitionsstaus,
- Grundsteuererhöhung in 2024 auf einen Maximalwert,
- Klimamanagement.
Einen entsprechenden Beschluss kann der Haupt- und Finanzausschuss am 29.03.22 fassen. Eine Zeitschiene für die Beratungen könnte dann wie folgt aussehen:
Einbringung: HFA am 30.8.22
Verabschiedung: Rat am 13.9.22
Für den Fall, dass es zu einer zeitlichen Verzögerung kommt, informiert der Bürgermeister die Fraktionsspitzen rechtzeitig, so dass über das weitere Vorgehen beraten werden kann.
Nach Beratung in den Fraktionen sprach sich der überwiegende Teil für die Variante 3 aus, so dass die Verwaltung bereits mit den Vorbereitungen für einen Doppelhaushalt 2022/2023 begonnen hat.
Im Rahmen von Klausurtagungen sollen an den verschiedenen Themenfeldern für Wegberg gearbeitet werden. Hierbei benennt der Bürgermeister Themenfelder, zu denen die Fraktionen ihren Beitrag leisten. Dies soll dann zu einem Themenkatalog führen, der Richtlinie für politische Entscheidungen sein kann.
Die ersten zwei Termine finden am 14.03.2022 und am 28.03. oder 04.04.2022.
Am 14.03.2022 fand ein Gespräch des Bürgermeisters, der Kämmerin und der Fachbereichsleiterin 102 mit der Kommunalaufsicht statt, um das Verfahren zu erörtern und Möglichkeiten herauszuarbeiten, wie der Kreis das Aufstellungsverfahren begleiten kann, um nach der Beschlussfassung des Doppelhaushalts eine zügige Haushalts-Genehmigung zu erreichen.
Die Kommunalaufsicht hat die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, das Verfahren eng zu begleiten. Gleichzeitig weist sie unter Bezugnahme auf den Beschluss des Rates vom 27.05.2021 (TOP 6) darauf hin, dass sie aktuell keine Spielräume sieht, von der eingeplanten Grundsteueranpassung Abstand zu nehmen und macht die Erteilung der Genehmigung des Haushalts insbesondere von der Beachtung dieses Aspektes abhängig.
Für die Haushaltsaufstellung ist nunmehr folgende Terminplanung vorgesehen:
29.03.2022 | Beschlussfassung zum Vorgehen Doppelhaushalt |
bis 29.04.2022 | Neuaufstellung der Haushaltsansätze und ggfls. der Kennzahlen und Erläuterungen durch die zuständigen Fachbereiche |
bis 06.05.2022 | Eingabe INFOMA (Übertrag nach Excel, Nullstellung und Neuimport INFOMA) |
bis 31.05.2022 | Plausibilitätskontrollen, Fortschreibung HSK, Klausurtagung zur Zielvereinbarung Ermittlung des Ergebnisses und Überprüfung der Zielabweichung und Nachjustieren |
bis 24.06.2022 | Haushaltsgespräche Fachbereichsleitungen unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der politischen Diskussion |
bis 24.06.2022 | Klausurtagung des Rates (11.06.22 vorgeschlagen) |
31.07.2022 | Jahresabschluss |
bis 09.08.2022 | Abschließende Beratung im Verwaltungsvorstand Fortschreibung Haushaltsplan, Erstellen der Anlagen, Druck der Haushaltspläne |
30.08.2022 | Einbringung des Haushalts- und Stellenplans in die Politik (HFA/PUP) |
13.09.2022 | Beschluss im Rat |
Darüber hinaus beantragt die CDU-Fraktion, der Haupt- und Finanzausschuss möge die Kämmerin beauftragen, eine Aufstellung vorzulegen, aus der hervorgeht, in welchen Fachbereichen welche Summen eingespart werden müssen, damit eine Steuererhöhung 2024 verhindert werden kann.
Die Ermittlung von Summen, die in den einzelnen Fachbereichen eingespart werden müssen, um eine Grundsteuererhöhung 2024 zu verhindern, ist vor der Aufstellung eines konkreten Haushaltsplanes nicht möglich.
Die Verwaltung schlägt deswegen vor, dass die Kämmerin nach Vorliegen der Haushaltsanmeldungen berechnet, die hoch die Einsparungen sein müssen. Auf Grundlage dessen verhandeln dann Verwaltung und Politik ob und in welchen Bereichen Einsparungen vorzunehmen sind. Ein möglicher Termin ist die geplante Klausurtagung im Juni 2022.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung damit, unverzüglich mit den Planungen eines (Doppel-)Haushalts für die Jahre 2022/2023 zu beginnen mit dem Ziel, eine Beratung im Ausschuss am 30.08.22 und die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 13.09.22 herbeizuführen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, den Rat eng in den Aufstellungsprozess einzubeziehen. Dies soll anhand von Klausurtagungen des Rates geschehen, in denen auf Vorschlag des Bürgermeisters zentrale Themenfelder inhaltlich ausgestaltet werden und somit die Richtlinie für politische Entscheidungen bildet.
- Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Kämmerin damit, nach den Haushaltsanmeldungen eine Aufstellung vorzulegen, aus der hervorgeht, wie hoch die Einsparungen sein müssen, damit eine Steuererhöhung 2024 verhindert werden kann.
