Mitteilungsvorlage - VO/0057/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Pflicht zu regelmäßigen Berichterstattungen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie ist seit dem 31.12.2021 entfallen.

 

Eine Prognose der Finanzentwicklung für das Jahr 2022 ist im ersten Quartal kaum näher prognostizierbar und belastbar. Außerdem fehlt die Vergleichsbasis, da der Entwurf des Haushaltsplans abgelehnt wurde.

 

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, verschiedene Berichte mit der neuen Anwendung „IKVS“ zu erstellen, die zur Zeit erstellt, geprüft und angepasst werden.

 

Es wird folgende Vorgehensweise für ein zukünftiges Berichtswesen vorgeschlagen:

Der Jahresabschluss des Vorjahres soll spätestens bis zum 31.07. des darauffolgenden Jahres aufgestellt sein, sodass der Haushaltsplanung eine verlässliche Datenbasis zugrunde liegt.

Mitte des Jahres soll über die Entwicklung des laufenden Jahres mit folgenden Schwerpunkten berichtet werden:

-          Stand der Investitionen

-          Stand der Verschuldung

-          Entwicklung der Gewerbesteuererträge

-          Besondere Abweichungen in den Ergebniskonten

-          Außergewöhnliche Ereignisse und deren Folgen auf die städtischen Finanzen

-          Prüfung der Wirkung von beschlossenen Maßnahmen des Haushaltssicherungeskonzeptes

 

Weiterhin können bedarfsweise Finanzberichte zu Einzelthemen oder produktbezogene Berichte angefordert werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und schließt sich dem geplanten Vorgehen zur Finanzberichterstattung an.

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