Entscheidungsvorlage - VO/0140/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die SPD-Fraktion hatte mit Schreiben vom 26.04.2006 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

 

Ich nehme Bezug auf das beig. Schreiben der Dorfgemeinschaft Busch vom 10. April 2006, welches auch der SPD-Fraktion in Ablichtung vorgelegt wurde.

 

Seitens der v.g. Ausführungen wird erneut auf die bekannten Unfallgefahren für Fußgänger und Radfahrer beim Überqueren des Grenzlandringes auf der Höhe der Kreuzung Grenzlandring Industriestraße / In Busch aufmerksam gemacht und über lebensgefährliche Situationen berichtet, die bereits viele Bewohner des Ortsteils Busch am eigenen Leibe erfahren konnten.

 

Die Dorfgemeinschaft schlägt zur Lösung des Problems die Errichtung einer Fußgängerinsel auf dem Grenzlandring vor und fügt gleichzeitig ihrem v.g. Schreiben mit der bitte um Abhilfe weitere 66 Unterstützungsunterschriften bei.

 

Die gefährliche Situation ist seit langem bekannt und entsprechende Maßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden verworfen, weil u.a. die Zahl der regelmäßig querenden Fußgänger und Radfahrer sehr gering war?

 

Nach wie vor ist die SPD-Fraktion der Auffassung, dass auch an dieser Stelle des Grenzlandringes besondere Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind und bittet diesbezüglich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.                 Wie hoch schätzt die Verwaltung der Stadt Wegberg das Unfallrisiko an der v.g. Kreuzung für Fußgänger und Fahrradfahrer ein?

2.                 Sieht auch die Verwaltung dringenden Handlungsbedarf zur Absicherung dieser Gefahrenstelle und welche Maßnahmen werden Ihrerseits veranlasst?

3.                 Ist der Verwaltung bewusst, dass der überaus breite Kreuzungsbereich besonders für Kinder und ältere Menschen eine sehr schwer überwindbare Straße darstellt?

4.                 Wie sieht die Verwaltung die Möglichkeit der Realisierung einer Fußgängerinsel? Wurden weitere Alternativmöglichkeiten geprüft?

5.                 Welche konkreten Stellungnahmen wurden bisher in v.g. Angelegenheit seitens des Landesstraßenbauamtes, der Verkehrsbehörde des Kreises, der Unfallkommission, etc. abgegeben?

6.                 Woran hat es bisher gelegen, dass im v.g. Kreuzungsbereich keine Sicherungsmaßnahmen für Fußgänger und Radfahrer geschaffen worden sind?

7.                 Mit welchen zuständigen Behörden nimmt die Stadt Wegberg kurzfristig Kontakt auf? Bleibt es beim üblichen Behördenschriftverkehr, oder werden ggf. auch Ortstermine vereinbart?

8.                 Werden die Vertreter der Dorfgemeinschaften bei evtl. Ortsterminen geladen oder beteiligt?

9.                 Wird der Rat und die antragstellende Dorfgemeinschaft weiter über die künftigen Veranlassungen informiert und wie sieht die Zeitschiene aus?

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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