Entscheidungsvorlage - VO/0063/22

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Rahmengebühr der Tarifstelle 24a.1 der Anlage zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262) wurde geändert.

 

Aufgrund dessen muss § 8 Absatz 3 der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wegberg vom 2. Oktober 2003, zuletzt geändert durch die Satzung über die Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wegberg vom 12. November 2007, angepasst werden.

 

Die Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wegberg wird derzeit allgemein überarbeitet. Alle erlaubnisfreien Sondernutzungen sowie die Gebührenfreiheit werden geprüft. Insbesondere für die Außengastronomie, für die Vereine und die Warenauslage vor den Geschäften.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, die anliegende Änderungssatzung zu beschließen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...