Entscheidungsvorlage - VO/0073/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Werbegemeinschaft Wegberg e.V. beantragte am 17.01.2022 gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) die verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2022. Weitere Ausführungen zu den Veranstaltungen erfolgten am 14.03.2022.

 

Für das Jahr 2022 plant die Werbegemeinschaft folgende Feste mit verkaufsoffenen Sonntagen:

 

•Frühjahrsfest am 22.05.2022 mit verkaufsoffenem Sonntag

•Sommerfest am 03.07.2022 mit verkaufsoffenem Sonntag

•Streetfoodfestival vom 16.09 bis 18.09.2022 mit verkaufsoffenem Sonntag

•Adventsmarkt am 26. und 27.11.2022 mit verkaufsoffenem Sonntag

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen der Gewerkschaften, Arbeitgeber-und Wirtschaftsverbände, der Kirchen sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer erfolgten am 15.03.2022.

Die Industrie-und Handelskammer Aachen antwortete bereits Folgendes:

„Wir können im Hinblick auf die Coronapandemie hier nur nach der aktuellen Rechtslage Stellung beziehen. Sollte danach die Durchführung der Veranstaltungen sowie die Öffnung der betroffenen Verkaufsstellen unter Beachtung der maßgeblichen Anforderungen an Hygiene- und Abstandregeln rechtlich zum Zeitpunkt der geplanten Verkaufsöffnungen zulässig sein, bestehen aus Sicht der IHK Aachen keine durchgreifenden Bedenken gegen die vorgeschlagenen "Verkaufsoffenen Sonntage" in Wegberg. Aufgrund der in 2018 erfolgten Gesetzesänderung zum LÖG NRW bitten wir um Verständnis, dass wir im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der genannten Verordnung eine abschließende Beurteilung dieser geplanten "Verkaufsoffenen Sonntage" nicht vornehmen können.“

 

Die ausstehenden Stellungnahmen werden in der Ratsitzung mündlich vorgetragen.

 

Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens acht Sonn- und Feiertagen im öffentlichen Interesse ab 13.00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Nach Satz 2 Nummer 1 liegt ein öffentliches Interesse insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten und Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Dabei muss es sich nicht um gewerberechtlich festgesetzte Veanstaltungen handeln.

 

Die  Prognose für die erwarteten Besucherzahlen sieht wie folgt aus:

 

Büchermarkt mit Frühlingsfest:

 

Der Büchermarkt in der Fußgängerzone findet seit 2004 statt. Besucherresonanz: mindestens 2500 Besucherinnen und Besucher täglich. Ergänzt wird dieser um die Aktivitäten der Werbegemeinschaft, an Kirche und in der Fußgängerzone, die sich wie folgt darstellen: Kinderfest mit Spielen, Hüpfburg, Kinderschminken und Musik sowie Bewirtung der Besucher.

 

Niederrheinischer Radwandertag und Stadtfest:

 

Das Stadtfest (Antoniusmarkt) entwickelte sich aus der ehemaligen Kirmes heraus und wird somit seit dem Jahr 1950 gefeiert. Zu diesem Ereignis findet in diesem Jahr ein Mobilitätstag statt. Daneben eine Odtimerveranstaltung auf dem Rathausplatz, die immer sehr gut besucht ist. Im vergangenen Jahr fand die Veranstaltung wegen Corona nicht statt. Die Besucherzahl wird von hier auf 2500 Personen geschätzt. Weiterhin ist Wegberg Anlaufstelle für den Rheinischen Radwandertag in der Stadt Wegberg. Zudem findet ein Flohmarkt am Weiher im Stadtpark statt.

 

Streetfoodfestival:

 

Das Streetfoodfestival wird zum dritten Mal in Wegberg stattfinden. Das gastronomische Angebot besteht aus 18-20 Imbissständen/-wagen und aus einem Getränkestand, so wie aus einer Bühne für die weiter unten aufgeführten Aktivitäten. Insgesamt wird die Fläche des Angebotes den ganzen Rathausplatz einnehmen. Der Eventveranstalter zieht mit seinem Konzept aus Gastronomie und Musikprogramm einen beträchtlichen Besucherstrom an. Das Ereignis in Wegberg wird begleitet von Live-Musik und einem Programm in der Innenstadt. Alle diese Aktivitäten zusammen, lassen eine Besucherresonanz von  bis zu 2500 Besuchern und mehr täglich erwarten.

 

Adventsmarkt:

 

Beim Adventsmarkt im Rahmen der „Wegberger Eisbahn“ handelt es sich um eine echte Traditionsveranstaltung, die dieses Jahr unter denselben Bedingungen wie in den Vorjahren durchgeführt werden wird. Ein Adventsmarkt mit Verkaufsöffnung existiert seit 1980. Seit 2010 ist er zusätzlich eingebunden in die „Wegberger Eisbahn“ (vormals: „Wegberger Winterzauber“). Weiterhin kommt zusätzlich noch ein Weihnachtsmarkt der Kirche im Innenhof des Klosters hinzu, der bisher einmal durchgeführt wurde und die Veranstaltung mit einem klösterlichen Weihnachtsambiente bereichert hat.

Das Veranstaltungsumfeld, das für die Ladenöffnungen vorgesehen ist, befindet sich in der Fußgängerzone, Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse und Rathausplatz. Erstmalig wurde auch die Burgstraße als Öffnungsort beantragt, das Geschäft dort befindet sich auf der Burgstraße 12 in Wegberg und war zuvor an der Hauptstraße 46 angesiedelt. Die Entfernung vom Kloster/ Rathausplatz als Mittelpunkt der Veranstaltungen zum Geschäft beträgt in beiden Fällen etwa 250 Meter. Insgesamt liegen im Veranstaltungsumfeld zwanzig inhabergeführte Geschäfte, die in der im Regelfall mäßig besucht sind.

 

Alle Veranstaltungen lassen eine Besucherresonanz  von  bis zu 2500 Besuchern oder mehr täglich erwarten. Dies lässt die eindeutige Prognose zu, dass das bevorstehende Programm mehr Besucher anzieht, als es die offenen Verkaufsstellen ohne eine Anlassveranstaltung tun würden. Das öffentliche Interesse für alle Veranstaltungen ist gegeben. Die Veranstaltung findet immer nur unter den an diesem Tag geltenden Coronavorschriften statt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt den Erlass der folgenden Ordnungsbehördlichen Verordnung:

 

 

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen

vom 05. April 2022

 

 

 

Aufgrund des § 6 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und der §§ 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW S. 528) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762) wird von der Stadt Wegberg als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 05. April 2022 folgende Verordnung erlassen:

 

§ 1

 

Verkaufsstellen, in den nachfolgend aufgeführten Straßen, dürfen an den Sonntagen, 22.05.2022, 03.07.2022, 18.09.2022 sowie 27.11.2022 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:

 

Wegberger Fußgängerzone, in der Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse und Rathausplatz sowie Burgstraße.

 

 

 

§ 2

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.  

 

 

 

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Anlagen

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