Empfehlungsvorlage - VO/0075/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 07. Dezember 2021 eine neue Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Wegberg (Vergnügungssteuersatzung) beschlossen.

 

In § 7 Besteuerung nach dem Spieleinsatz bzw. der Anzahl der Apparate wurde eine falsche Begrifflichkeit benutzt, die geändert werden muss, da sonst eine zu hohe Besteuerung zu grundegelegt wird.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die in der Anlage beigefügte Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Wegberg zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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