Mitteilungsvorlage - VO/0078/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der konstituierenden Ratssitzung am 03.11.2020 wurde beschlossen, dass die Position der 2. Ausschussstellvertretung von der Gruppe bestimmt wird, die auch den 1. Ausschussstellvertreter stellt.

Die am 03.11.2020 insoweit relevante Gruppe war die Listenverbindung aus CDU- und FDP-Fraktion. Allerdings wurde in dieser Sitzung für den Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport kein zweiter Stellvertreter bestimmt.

 

Reguläres Ausschussmitglied für die FDP-Fraktion ist Herr Lukas Kamp. Jedoch ist Herr Kamp kein Ratsmitglied, sondern sachkundiger Bürger.

Gem. § 58 Absatz 5 Satz 1 GO NRW („aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitgliedern“) kommt er daher als möglicher 2. Stellvertreter nicht in Betracht. Die 2. Stellvertretung wäre also von der CDU-Fraktion aus den Reihen der Ratsmitglieder zu bestimmen, die reguläre Mitglieder im BISKDS sind.

 

Die E-Mail vom 30.03.2022 bestimmt die CDU-Fraktion Ratsherr Georg Schmitz zum zweiten stellvertretenden Ausschussvorsitz.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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