Entscheidungsvorlage - VO/0081/22
Grunddaten
- Betreff:
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Berufung von ständigen Mitgliedern im Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport gem. § 85 Absatz 2 Schulgesetz NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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05.04.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinden können für die von ihnen getragenen Schulen einen oder mehrere Schulausschüsse bilden. Nach § 85 Absatz 2 Satz 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) ist je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden.
In Wegberg nimmt der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS) unter anderem die Aufgaben des Schulausschusses wahr, so dass die Mitwirkung der benannten Vertreter auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt.
Institution | Beratendes Mitglied gem. § 85 SchulG NRW |
Vertreter katholische Kirche | Herr Diakon René Brocker
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Vertreter evangelische Kirche | Pfarrer Christian Puschke
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Vertreterin der Grundschulen | Frau Helene Neumann
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Vertreterin der weiterf. Schulen | Frau Maj Kuchenbecker
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