Mitteilungsvorlage - VO/0083/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In ihrer Anfrage vom 29.03.2022 stellt die FDP-Fraktion die Behauptung auf, aufgrund geänderter Normwerte seien neue Atemschutzgeräte und Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr Wegberg angeschafft worden. Aufgrund der veralteten Normwerte sei kein nennenswerter Erlös bei einer Versteigerung über Zollauktion zu erwarten.

Ausgehend von dieser Behauptung bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Besteht die Möglichkeit die o.g. Geräte ausnahmsweise nicht über das Portal "Zollauktion" zu versteigern?

2. Können diese Geräte unter Beteiligung und Mithilfe von Hilfsorganisationen an Feuerwehren in der Ukraine versandt werden?

 

Die Anfrage geht von falschen Tatsachen aus:

Bis Ende 2021 hatte die Freiwillige Feuerwehr Wegberg die Atemschutzgeräte nebst Zubehör, die jetzt versteigert werden sollen, im Einsatz. Es handelt sich um 17 Trageplatten, 170 Masken und 140 Lungenautomaten. Die Trageplatten etc. müssen alle 6 Jahre generalüberholt werden. Diese Generalüberholung hätte zum Ende des Jahres 2021 angestanden. Da die bisherigen Atemschutzgeräte mit Normaldruck arbeiten, es inzwischen aber bei den kommunalen Feuerwehren Standard geworden ist, Atemschutzgeräte mit Überdruck vorzuhalten, weil diese eine höhere Sicherheit für die Atemschutzträger bieten (Überdruck minimiert das Risiko der Kontaminierung der Atemluft), wurde die anstehende Generalüberholung zum Anlass genommen, die Ausrüstung von Normaldruck auf Überdruck umzustellen.

Atemschutzgeräte mit Normaldruck sind nach wie vor zulässig, sind insbesondere bei Betriebs- und Werksfeuerwehren und auch noch bei 10 - 20 % der kommunalen Feuerwehren im Einsatz. Vergleichbare Geräte wurden in der Vergangenheit über das Portal "Zollauktion" immer wieder versteigert, so dass im vorliegenden Fall von einem Erlös von 5.000 bis 6.000 Euro ausgegangen wird. Diese Größenordnung hält die Verwaltung in der vorläufigen Haushaltsführung für durchaus nennenswert. Ein Verzicht auf diese Einnahme ist haushaltsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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