Entscheidungsvorlage - VO/0085/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Eckbereich der Straße Kahrbahn und der Bahnlinie befand sich ursprünglich eine Fläche zum Abbau von Kies, die im Anschluss als Erddeponie genutzt und zwischenzeitlich renaturiert wurde.

 

Der Eigentümer hat nun für eine Fläche von rund 3,2 ha einen Antrag (eingegangen am 28.03.2022 / siehe Anlage 1) gestellt. Ziel des Antrages ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb der vorgenannten Fläche in einer Größe von ca. 8.500 qm zu schaffen (siehe Anlage 3). Eine Übernahme der Planungskosten wird durch den Antragsteller zugesichert.

 

Durch die beabsichtigte Freiflächen-Photovoltaikanlage kann ein weiterer Beitrag zur Förderung der regenerativen Stromerzeugung geschaffen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Einleitung dieser Bauleitplanverfahren empfiehlt die Verwaltung die Fassung der entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse. Nach entsprechender Beschlussfassung wäre dann als erster Schritt, auf der Grundlage von durch den Antragsteller einzureichende Planunterlagen, zunächst das landesplanerische Einvernehmen bei der Bezirksregierung Köln zu erwirken.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diese Beschlüsse entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus sowie der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens den Aufstellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Kahrbahn“ beschließen.
  2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus sowie der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-53, Wegberg – Sondergebiet Photovoltaik Kahrbahn beschließen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, eine im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft (mit der Randsignatur Konzentrationszone: Flächen für Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen) künftig als ein Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen sowie die verbindlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese künftige Nutzung zu schaffen.

 

Das Plangebiet in einer Größe von rund 3,2 ha liegt in der Gemarkung Wegberg im Eckbereich der Straße Kahrbahn und der Bahnlinie. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetztes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse geltenden Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

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Anlagen

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