Entscheidungsvorlage - VO/0087/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund fördern die „Grundhafte Erneuerung von Radwegen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreisen durch das Förderprogramm FöRi-Nah in Verbindung mit dem Sonderprogramm Stadt-und-Land“. Der maximale Fördersatz beträgt 90 %. Hinzu kommen 5 % für finanzschwache Kommunen, zu denen auch die Stadt Wegberg zählt.

Somit beträgt der Eigenanteil für die Stadt lediglich 5 % der förderfähigen Gesamtausgaben.

Die Verwaltung hat bereits im vergangenen Jahr verschiedene Maßnahmen bei der Bezirksregierung Köln zur Verbesserung der Radwegesituation im Stadtgebiet angemeldet.

Hierbei handelt es sich um sanierungsbedürftige Teilabschnitte von Radwegen im Kreisradwegenetz. Die betroffenen Abschnitte wurden in zunächst 3 Anträgen zusammengefasst.

Antrag 1

-          Mehlbusch

-          Rath-Anhoven

-          Bissen

-          Holtum

-          Großgerichhausen

Antrag 2

-          Kahrbahn

Antrag 3

-          Kipshover Weg

-          Oestricher Weg

-          Bussardweg

-          Friedhofstraße

-          Dahlener Straße

 

Die in 2022 zur grundhaften Erneuerung vorgesehenen Teilabschnitte sind der Vorlage im Anhang beigefügt.

Ein weiterer Antrag wird aktuell von der Verwaltung vorbereitet.

Für die Maßnahmen aus dem ersten Antrag liegt der Verwaltung bereits ein Zuwendungsbescheid vor. Aus diesem Grund soll auch um die Sanierung zeitnah noch in 2022 erfolgen. Der Eigenanteil in Höhe von 5% entspricht nach der vorliegenden Kostenschätzung ca. 25.000 €. Dieser Anteil wurde bzw. wird bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt. Bis zur Vorlage des Schlussverwendungsnachweises bei der Bezirksregierung (nach Beendigung und Abrechnung der Maßnahme) stehen aktuell 270.000 Euro in 2022 zur Verfügung. Die restliche Förderung wird voraussichtlich in 2023 ausgezahlt.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die erforderlichen grundhaften Erneuerungen für die mit dem Antrag 1 beantragten Maßnahmen zeitnah auszuschreiben und ausführen zu lassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Finanzierung des erforderlichen Eigenanteils der Stadt in Höhe von 5 % der förderfähigen Kosten erfolgt über das Produkt 120101 Sachkonto 522121 (Instandhaltung Straßen durch Dritte) und über 120101 S 700 (Erneuerung von Wirtschaftswegen).

 

 

Alternativen:

./.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und Tourismus stimmt der grundhaften Erneuerung für die Maßnahmen aus dem ersten Antrag zu und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Arbeiten auszuschreiben und ausführen zu lassen.

 

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Anlagen

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