Mitteilungsvorlage - VO/0101/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1.

Liste der unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung

Die aktuelle Liste der noch offenen Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften fallen, ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).

 

 

2.

Liste der laufenden Bauleitplanverfahren

Mit Bezug auf den Beschluss des Rates vom 01.09.2020 und des WBVL vom 30.11.2021 wird der Ausschuss mittels der beigefügten Liste (Anlage 2) in Verbindung mit der Kartenübersicht (Anlage 3) über den aktuellen Stand und den perspektivischen Abschluss der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der laufenden Bebauungsplanverfahren inkl. dem Stand der Erschließungsplanung / Baureifmachung informiert.

 

 

3.

Neue Anträge der Fraktionen nach § 2 der Geschäftsordnung

Es liegen fünf neue Anträge der Fraktionen im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor. (Anlagen 4 bis 8)

 

 

4.

Neue Bürgeranträge

Es liegen keine neuen Bürgeranträge im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor.

 

 

5.

Mitteilung zum Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen, die Linke und Freie Wähler auf Ausweisung weiterer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

Mit Datum vom 15.03.2022 wurde von den Fraktionen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, die Linke und Freie Wähler ein Antrag auf Ausweisung weiterer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Wegberg gestellt (siehe Anlage). Dieser Antrag wird im Grundsatz von Seiten der Verwaltung befürwortet, da eine mit allen Belangen zu vereinbarende Förderung der regenerativen Windenergie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und eine Alternative zur Braunkohleverstromung darstellt.

 

Aktuell wird in NRW im Rahmen der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ein Mindestabstand von 1000 m zu Wohngebieten gefordert. Inwiefern aufgrund der anstehenden Landtagswahl in naher Zukunft eine Änderung dieser Rechtslage zu erwarten ist, kann von Seiten der Verwaltung nicht abgeschätzt werden.

 

Ferner sind Gesetzesnovellen zur Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz durch die neue Bundesregierung beabsichtigt. In diesem Zuge wird es voraussichtlich auch zu einer Änderung des Baugesetzbuches kommen, die wiederum Auswirkungen auf die Ausweisung von Windkonzentrationszonen haben kann. 

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Aus Sicht der Verwaltung sollte daher zum jetzigen Zeitpunkt die Bearbeitung des oben genannten Antrages zunächst zurückgestellt werden. Die Verwaltung wird zeitnah berichten, sobald sich konkrete Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene zu diesem Themenfeld abzeichnen.

 

 

6.

Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Mittelachse“

Mit Schreiben vom 18. Mai 2022 hat die Bezirksregierung Köln gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) die Genehmigung der am 08.02.2022 durch den Rat der Stadt Wegberg beschlossenen 14. Änderung des Flächennutzungsplans zum Entfall der „Mittelachse“ erteilt.

 

Bezüglich des Umfangs der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wegberg wird auf die Vorlage VO/0009/22 zum Ratsbeschluss vom 08.02.2022 verwiesen.

 

Mit der nun erfolgten Genehmigung zum Entfall der „Mittelachse“ kann im Bereich des „Gerichhausener Feldes“ der nächste Schritt zur Umwandlung der dortigen landwirtschaftlich genutzten Flächen in Wohnbauflächen erfolgen.

 

Für die nächste Sitzung des Fachausschusses und der anschließenden Ratssitzung wird durch die Verwaltung eine Entscheidungsvorlage zur Herbeiführung eines entsprechenden Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorbereitet.

 

Anschließend kann nach Genehmigung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2022 und 2023 die Vergabe der erforderlichen externen Planungsleistungen beginnen. Für diese Planungsleistungen wurden entsprechende Finanzmittel im konsumtiven Haushalt angemeldet.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

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