Mitteilungsvorlage - VO/0108/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

In einer Vorlage in der Sitzung am 30.11.2021 (TOP 1.2.3, VO/0332/21) unterrichtete die Verwaltung den Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften über die Förderantragstellung für vier Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Gebäude. Den Beschluss über die Errichtung der Anlagen hatte der damalige Aus­schuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe bereits in seiner Sitzung am 19.05.2020 gefasst. Da die PV-Anlagen nun in deutlich größerer und veränderter Ausführung geplant, ausgeschrieben und errichtet werden sollen, hatte die Ver­waltung angekündigt, die Maßnahme dem Ausschuss noch einmal darzustellen. 

Am 26.11.2021 wurden vom Fachbereich Gebäudewirtschaft vier Förderanträge im Programm progres.nrw – Bereich Klimaschutz­technik „Förderung von PV-Dach­anlagen mit einem Batteriespeicher auf kommu­nalen Gebäuden“ gestellt. Über dieses Programm können PV-Anlagen mit bis zu 90% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Dadurch werden die Anlagen trotz höherer Investitionskosten (zusätzliche Planungskosten sowie Kosten für die gemäß Förderbedingungen zwingend erforderlichen Batteriespeicher) deutlich wirtschaftlicher. Die Förderhöhe bemisst sich auf der Grundlage einer abgestuften Festbetragsförderung, abhängig von der Höhe der Investitions­kosten.

Im Folgenden eine Übersicht über die vier geplanten Photovoltaikanlagen mit den aktuellen Zahlen (Kosten in € brutto) und finanziellen Zuwendungen:

 

PV-Anlage

Gesamt-baukosten

Peak-Leistung in kWp

Batterie-speicher in kWh

CO²-Einsparung in Tonnen *)

Zuwendung

Philosophenweg 88

011304 H916

42.700,- €

11,6

7,00

82

27.000,- €

GS Wildenrath

011304 H921

69.800,- €

38,1

17,00

223

49.500,- €

KiTa Harbeck

011304 H927

42.100,- €

13,3

10,00

91

27.000,- €

KiTa Merbeck

011304 H929

85.900,- €

20,7

27,00

136

58.500,- €

Summe

240.500,- €

83,7

61,00

532

162.000,- €

*) über 20 Jahre gerechnet

 

Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 unter den genannten Investitionsnummern für das Jahr 2022 angemeldet.

 

Finanzielle Zuwendungen

Die Förderbescheide der Bezirksregierung Arnsberg für alle vier Anlagen mit den in der Tabelle aufgeführten Zuwendungen sind am 31.03. bzw. 12.04.2022 bei der Stadt Wegberg eingegangen.

Die PV-Anlagen sind gemäß Bescheid bis einschließlich zum 30.04.2023 zu errich­ten (Durchführungszeitraum).

Das Land NRW hatte im Februar 2022 mitgeteilt, dass aufgrund der hohen Antrags­zahlen bis auf Weiteres keine Anträge für PV-Dachanlagen mit Batteriespeicher auf kommunalen Dächern gestellt werden können. Insofern hat die Stadt Wegberg ihre Anträge gerade rechtzeitig gestellt.

Das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Digitalisierung NRW teilt jedoch mit, dass beabsichtigt ist, eine zusätzliche Finanzierungsgrundlage vorzube­rei­ten, so dass die Förderung ggf. wiederaufgenommen werden könne.

 

Weiteres terminliches Vorgehen

Mit den ersten Fachplanungsleistungen für die Photovoltaikanlagen mit Batterie­speicher war das Ing.-Büro Stickel aus Heinsberg von der Verwaltung bereits Ende 2021 beauftragt, um die Bemessung der Anlagen, die technische Abstimmung und die Förderantragstellung vornehmen zu können. Das Büro Stickel soll im Weiteren auch mit der Ausschreibung und Bauüberwachung der Anlagen beauftragt werden.

Gemäß Terminplan werden die PV-Anlagen Anfang August nach Ende der Sommer­ferien öffentlich ausgeschrieben. Nach Submission und Vergabe der Baulei­s­tun­­gen soll die Errichtung dann sobald wie möglich erfolgen. Sie ist jedoch insbesondere abhängig von den Lieferzeiten der PV-Elemente, zu denen eine Prognose derzeit leider nicht belastbar getroffen werden kann.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

 

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