Mitteilungsvorlage - VO/0090/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sachkundige Bürgerinnen und Bürger sind in ihrer ersten Fachausschusssitzung, analog zur Verpflichtung der Ratsmitglieder, auf die Wahrung der Gesetze und die Wahrnehmung ihrer Pflichten hinzuweisen. Gleiches gilt für die beratenden Mitglieder gem. § 85 Abs. 2 Schulgesetz.

In dieser Sitzung wird Herr Christian Puschke, der neue Pfarrer der Evangelischen Gemeinde in Wegberg, erstmalig als beratendes Mitglied an einer Sitzung teilnehmen.

Die Verpflichtung erfolgt durch Verlesen der entsprechenden Verpflichtungsformel durch die Ausschussvorsitzende. Anschließend wird die Verpflichtungserklärung von der Vorsitzenden und dem beratenden Mitglied unterzeichnet.

Das Muster einer Verpflichtungserklärung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

Die von der Ausschussvorsitzenden und dem beratenden Mitglied unterzeichnete Verpflichtungserklärung wird der Original-Niederschrift über die Sitzung des Fachausschusses beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Sachkundige Bürger/-innen und beratende Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung nach der Entschädigungsverordnung NRW in Abhängigkeit von den hierzu festgelegten kommunalen Vorgaben.

 

 

Alternativen:

 

Entfällt

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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