Mitteilungsvorlage - VO/0091/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen des Bürgermeisters - öffentlicher Teil 17.05.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Zybell, Thomas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
17.05.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Offene Anträge
Die aktuelle Liste der noch unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport fallen, ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
2. Theaterprogramm 2022
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird für 2022 von Seiten der Stadtverwaltung kein Theaterabonnement angeboten werden, da aufgrund der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung insbesondere der Abschluss von Verträgen für diese freiwilligen Leistungen nicht möglich ist.
3. Ferienprogramm
Für das aktuelle Kalenderjahr 2022 wird von Seiten der Stadtverwaltung Wegberg kein Ferienprogramm angeboten werden können, da zum einen aufgrund der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung keine Ausgaben für freiwillige Leistungen getätigt werden dürfen, zum anderen die für das Ferienprogramm vorgesehenen Mitarbeiterinnen seit Mitte Februar durch die zusätzlichen Aufgaben im Bereich der Flüchtlingshilfe eingebunden und ausgelastet sind.
Für das Jahr 2023 soll das Ferienprogramm neu aufgestellt und wieder organisiert werden.
4. Umwandlung der KGS Arsbeck in eine Gemeinschaftsgrundschule
In der Zeit vom 26.04.2022 bis zum 28.04.2022 fand auf Antrag einer Mehrzahl der Eltern, deren Kinder die dortige Grundschule besuchen, eine Abstimmung statt, ob die Katholische Grundschule in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt werden soll.
Mit dem Ergebnis von
- 61 Stimmen für eine Umwandlung und
- 8 Stimmen gegen eine Umwandlung
wurden die 83 notwendigen Stimmen nicht erreicht.
Die Grundschule in Arsbeck bleibt daher weiterhin eine katholische Bekenntnisschule.
5. Aktueller Sachstand Ukraine-Flüchtlinge
Ukrainische und auch andere Staatsangehörige, die sich am 24.02.2022 oder später in der Ukraine aufgehalten haben, benötigen für die Einreise in das/ den Aufenthalt im Bundesgebiet bis zum 23.05.2022 kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Das gleiche gilt für ukrainische Staatsangehörige, die am 24.02.2022 ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten, sich aber zu diesem Zeitpunkt nicht in der Ukraine aufgehalten haben, und bis zum 23.05.2022 in das Bundesgebiet eingereist sind.
Aufgrund des EU-Ratsbeschlusses vom 04.03.2022 kann vor dem Krieg geflohenen ukrainischen Staatsangehörigen, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erteilt werden. Mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis darf eine Beschäftigung ausgeübt werden.
Bislang sind aufgrund eigener Initiative oder organisiert durch Hilfstransporte rund 160 Menschen aus der Ukraine nach Wegberg geflohen und haben hier vornehmlich in privaten Haushalten eine Aufnahme gefunden.
Die Hilfsbereitschaft der Wegberger Bürgerinnen und Bürger ist enorm. Bislang erhalten die geflüchteten Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und wären verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen.
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg am 29.03.2022 zugestimmt, den aufnehmenden Familien eine „Anerkennungspauschale“ zu zahlen, die z.B. zur Deckung für zusätzliche Energiekosten, Versicherungsbeiträge und Fahrtkosten dienen soll, damit das freiwillige Engagement nicht auch noch durch zusätzlichen finanziellen Aufwand der „Gastfamilien“ beschwert wird.
Die „Anerkennungspauschale“ beträgt je Person
· bei Unterbringung in einer eigenen abgeschlossenen
Wohneinheit (Z.B. Mietwohnung, Einliegerwohnung) 75,00 €/Monat
· bei Unterbringung im eigenen Haushalt (z.B. Unterbringung
in Zimmern und Wohnungsteilen) 50,00 €/Monat.
Diese Pauschale ist ab dem 01.04.2022 geleistet worden.
Geplant ist ab dem 01.06.2022, dass die ukrainischen Flüchtlinge einen Anspruch auf Leistungen beim Jobcenter (Hartz 4; SGB II) haben und damit auch eigenen Wohnraum anmieten können.
Es haben bereits Gespräche mit dem Jobcenter stattgefunden, um einen möglichst reibungslosen Übergang sicherzustellen. Am 12.05.2022 wird in einer Veranstaltung im Forum über die weitere Leistungsgewährung und über Hilfsangebote der privaten Initiativen informiert. Hiernach besteht die Möglichkeit, sich in entspannter Atmosphäre bei Kaffee und Kuchen auszutauschen. Von den privaten Hilfsorganisationen „St. Martin hilft“ und der Initiative der evangelischen Kirche, die diese Veranstaltung unterstützen, ist geplant, regelmäßige Treffen zu organisieren.
In den Schulen der Stadt Wegberg werden derzeit insgesamt 41 ukrainische Kinder beschult. In den Kindergärten wurden wegen der beschränkten Platzkapazitäten nur einzelne Kinder aufgenommen. Hier fehlt aufgrund der fehlenden Zuständigkeit derzeit ein konkreter Überblick.
Das Kreisjugendamt beabsichtigt eigene Treffpunkte für ukrainische Flüchtlingskinder einzurichten. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung nutzbare Räumlichkeiten gemeldet. Problematisch ist jedoch die Ausstattung mit entsprechendem Personal, das noch eingestellt werden muss.
An den Sprachkursen, die in Zusammenarbeit mit der Flüchtlingsinitiative „St. Martin hilft“ in der Realschule angeboten werden, nehmen rund 80 Flüchtlinge teil.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
382,3 kB
|
