Entscheidungsvorlage - VO/0093/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Vorlage VO/0047/2020 wurde in der Sitzung des Ausschusses am 26.05.2020 die Problematik umfangreich dargestellt.

 

Es wurde dann beschlossen:

 

a)     Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales lehnt die Einführung eines „School & Fun Ticket“ für den Bereich der Grundschulen ab.

 

b)     Ein Beschluss für den Bereich der weiterführenden Schulen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die weiteren Einzelheiten, insbesondere die Verhandlungen mit dem VRR hinsichtlich des Kragentarifs, abgeschlossen sind.

 

Nunmehr sind die Verhandlungen zum Kragentarif abgeschlossen. Der Kragentarif, der mit dem „School & Fun Ticket“ befahren werden kann, umfasst die in der Anlage dargestellten Stadtgebiete. Zusätzlich gilt das Ticket im gesamten Bereich des AVV (Aachen, Düren, Heinsberg).

 

Im Gegensatz zu den bisherigen Streckenfahrkarten, die für Anspruchsberechtigte Kinder und Jugendlichen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, ist für das „School & Fun Ticket“ ein Eigenanteil nach § 2 der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung -SchfkVO-) von allen anspruchsberechtigten Eltern zu entrichten.

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt einen Vergleich der beiden Beförderungsmodelle:

 

 

Schülerjahres-fahrkarte

School&Fun-Ticket

jährlich

School&Fun-Ticket

monatlich

Bei Anspruch für das 1. Kind

0,00 €

168,00 €

14,00 €

Bei Anspruch für das 2. Kind

0,00 €

84,00 €

7,00 €

Bei Anspruch für das 3. Kind usw.

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Empfänger von SGB XII-Leistungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Empfänger von SGB II-Leistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach Asylbewerberleistungs-gesetz

 

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Bei Anspruch, aber ausgewählte Schule ist nicht die nächstgelegene Schule der Schulform

 

ca. 250,00 € jährlich

Wie 1., 2. oder weiteres Kind

Wie 1., 2. oder weiteres Kind

 

 

Beispiel:

 

Für eine Familie mit zwei Kindern, die beide die nächstgelegene weiterführende Schule der entsprechenden Schulform besuchen, würde somit für das „School & Fun-Ticket“ ein jährlicher Eigenanteil in Höhe von insgesamt 252,00 € anfallen.

 

Dieser Eigenanteil würde wiederum vollständig entfallen, wenn ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII, SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht.

 

Bei einer Nutzung von Streckenfahrtkarten ist dies für alle Familien kostenlos.

 

 

Bleibt es bei der bisherigen Schülerjahresfahrkarte, so stünde allen Schüler/-innen auch weiterhin alternativ das vom AVV angebotene Fun-Ticket für 17,62 € monatlich im Jahres-Abo oder für 21,40 € monatlich (kein Abo) zur Verfügung.

 

Das Fun-Ticket bietet als Ergänzung zur Schülerjahresfahrkarte die gleichen Leistungen wie das „School & Fun-Ticket“ - mit Ausnahme der Gültigkeit im VRR-Bereich - und kann individuell erworben werden.

 

Auf Kreisebene wurde vereinbart die Eltern der Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen, die bereits jetzt eine Streckenfahrtkarte in Anspruch nehmen, zu dieser Thematik zu befragen. Die Befragung umfasste in Wegberg auch die Fahrschüler der neuen Jahrgänge, die ab dem 01.08.2022 die Schulen besuchen werden. Die Abschlussjahrgänge, die die Schule in diesem Jahr verlassen werden, wurden nicht mehr einbezogen. Die Befragung hatte folgendes Ergebnis:

 

Schule

Anzahl Personenkreis

Rückläufe (in%)

Für die Einführung (in %)

Gegen eine Einführung (in %)

„Schule am Grenzlandring“

86

13 (15,12%)

8 (9,30%)

5 (5,81%)

Edith-Stein-Realschule

131

33 (25,19%)

12 (9,16%)

21 (16,03%)

Maximilian-Kolbe-Gymnasium

215

135 (62,79%)

50 (23,25 %)

85 (39,53%)

Gesamt:

432

181 (41,9%)

70 (16,20 %)

111 (25,69%)

 

Insgesamt lag die Beteiligung an der Befragung bei 41,90 %. Die Mehrheit von 111 Personen (25,69 %) hat gegen eine Einführung votiert. Auf die Gesamtzahl der Befragten bezogen haben nur 16,20 % (70 Personen) für eine Einführung votiert.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport lehnt die Einführung eines „School & Fun Tickets“ für die weiterführenden Schulen ab.

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Anlagen

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