Entscheidungsvorlage - VO/0094/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der Schulsozialarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Entscheidung
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17.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Ausschusses am 08.03.2022 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass die Schulsozialarbeit im Rahmen des Förderprogrammes „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes in NRW“ mit jährlich etwa 38.900,00 € gefördert worden war. Der ungedeckte Teil der Personalausgaben ist nach Rücksprache mit der Bezirksregierung über die pauschale Mittelzuwendung des Programmes „Geld statt Stelle“ finanziert worden. Insoweit war die Schulsozialarbeit bis dahin kostenneutral für die Stadt Wegberg.
Zwischenzeitlich ist die Zuständigkeit der Schulsozialarbeit aus dem Paket „Bildung und Teilhabe“ vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zum Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW gewechselt. Die Schulsozialarbeit wird daher ab dem 01.01.2022 im Programm „Schulsozialarbeit“ nach neuen Bestimmungen zunächst bis zum 31.07.2023 fortgeführt.
Die Förderhöhe ist im neuen Programm von rund 38.900,00 €/jährlich auf rund 32.450,00 €/jährlich reduziert worden. Dies war angekündigt und hatte zunächst keine Auswirkungen auf die Finanzierung in Wegberg, da die ungedeckten Kosten wie bislang auch durch das Programm „Geld statt Stelle“ finanziert werden sollten.
In den Richtlinien zur Durchführung der Maßnahme wird nun darauf verwiesen, dass eine Doppelfinanzierung aus anderen Förderprogrammen nicht möglich ist. Auf konkrete Nachfrage hat das Ministerium bestätigt, dass eine Kofinanzierung aus den pauschalen Mitteln des Programms „Geld statt Stelle“ auch nicht mehr möglich ist.
Hieraus ergibt sich in Folge nun eine Unterfinanzierung von rund 40.000,00 €, die nicht durch Fremdmittel gedeckt werden kann.
Die Verwaltung hat -wie angekündigt- Möglichkeiten einer alternativen Finanzierung geprüft. Leider stehen aus anderen Förderprogrammen keine Mittel zur Verfügung, die mit dem bisherigen Programm kombiniert werden können.
Schulsozialarbeit wird insbesondere in der Zeit während und nach der Corona-Pandemie als besonders wichtig angesehen, um hieraus entstandene soziale Defizite ausgleichen zu können und die Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der hieraus entstehenden Probleme zu unterstützen.
Auch aus den Schulen besteht weiter der große Wunsch die Schulsozialarbeit fortzuführen.
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die Schulsozialarbeit in unverminderter Qualität fortzuführen. Die entsprechenden Haushaltsansätze sind in den Entwurf der Haushaltssatzung eingebracht.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Aufwendungen für die Schulsozialarbeit finden sich im Produkt 06 02 01. Hier ergibt sich durch die fehlende Teil-Refinanzierung auch keine Veränderung.
Die Erträge aus den Förderprogramm Schulsozialarbeit finden sich ebenfalls im Produkt 06 02 01. Diese bleiben in leicht veränderter Höhe weiter dort veranschlagt.
Die bisher zur Deckung eingesetzten Fördermittel „Geld statt Stelle“ werden ebenfalls in gleicher Höhe eingehen, aber für einen anderen Verwendungszweck eingesetzt.
Haushaltsrechtlich ist die Übernahme eines Eigenanteils, vor allem in der vorläufigen Haushaltsführung, bedenklich. Es besteht jedoch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, sodass das Beschäftigungsverhältnis aus personalrechtlichen Gründen fortgeführt werden muss.
Alternativen:
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
