Entscheidungsvorlage - VO/0114/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Neugestaltung Mühlenweiher und Umfeld - Aktueller Stand der Planungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Kenntnisnahme
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24.05.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach eingehender Beratung in der Sitzung des Stadtrates vom 14.09.2021 (Vorlage VO/ 0240/ 21) wurde wie dort beschlossen zwischenzeitlich ein Fachplaner mit verschiedenen Planungsleistungen beauftragt. Wie in vorgenannter Vorlage erläutert, umfasste die Beauftragung die Leistungsphasen 3, 5 und 6 laut HOAI.
Da die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in Höhe von 300.000€ weit unter dem errechneten Betrag der Kostenberechnung gem. DIN 276-1 (stand 04.04.2022) in Höhe von (brutto) 985.438,28€ für die Gesamtmaßnahme liegen, wurden zuletzt verschiedene Überlegungen getätigt, wie man die Gesamtmaßnahme sinnvoll in mehrere, voneinander mehr oder weniger unabhängige Bauabschnitte aufteilen, bzw. wie man mit den reduzierten finanziellen Mitteln bereits im ersten Bauabschnitt einen möglichst großen Anteil der Planungen umsetzen kann.
Hierzu fand am 21.04.2022 ein Gespräch zwischen dem Fachingenieur (im Folgenden: FI), dem Technischen Beigeordneten Herrn Thies und dem Fachbereichsleiter des Baubetriebshofes, Herrn Pape, als Projektverantwortlichem statt.
Hierbei erläuterte der FI nochmals seine Planungen sowie den überplanten Bereich und legte eine aktualisierte Kostenberechnung unter Berücksichtigung bereits erfolgter Preissteigerungen vor.
Gemeinsam wurde erörtert, wie sich ohne den Umfang der Umgestaltung erheblich zu reduzieren, Einsparungen generieren lassen.
Ergebnis dieser Überlegungen sind bzw. waren im Kern zwei Ansätze:
1. Reduzierung der neuzugestaltenden Flächen zur Bildung von (mindestens) 2 Bauabschnitten, unter Beibehaltung einer deutlichen Optimierung der im ersten Bauabschnitt überarbeiteten Flächen; Im ersten Bauabschnitt in jedem Fall erhalten bleiben, sollen die zwingend und dringend notwendigen Arbeiten zur Sanierung der Uferbereiche
2. Durchführung nahezu aller Arbeiten durch den Baubetriebshof, mit Ausnahme jener Arbeiten, die der Ufersicherung und dem Einbringen von Spundwänden/ Punktfundamenten dienen
Die Veränderung der Planung wird der FI in der Sitzung präsentieren und die hierzu aufkommenden Fragen beantworten.
Die Verwaltung beabsichtigt in der Folge, die Ausschreibungen für die extern zu erbringenden Arbeiten zur zwanghaft notwendigen Uferbefestigung vorbereiten zu lassen und die Ausschreibung möglichst noch vor den Sommerferien, ansonsten spätestens zu Beginn jener, zu veröffentlichen. Geplant ist demnach ein Baubeginn noch im laufenden Jahr.
Um die entsprechende(n) Ausschreibung(en) tätigen zu können, ist es vom Verfahren her erforderlich, dass der geltende Sperrvermerk aufgehoben wird. Erst dann können die Ausschreibung veröffentlicht und in der Folge Ma-terialbeschaffungen für die Leistungserbringung durch den Baubetriebshof vorgenommen werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für die Umgestaltung des Mühlenweihers nebst Umfeld stehen laut derzeitiger Beschlusslage für die Gesamtmaßnahme Mittel in Höhe von 300.000€, incl. der Förderung in Höhe von 250.000€ bereit. Die personellen Eigenleistungen des Bauhofs sind zusätzliche Kosten zu den dargestellten Kosten mit der Kostengrenze von 300.000€
Für die bislang beauftragte Planungsleistung muss ein Teil der Summe genutzt werden, die genaue Höhe der Kosten kann auf Grund des Status „öffentlich“ hier nicht genannt werden.
Der FI wird in seinem Vortrag auf die Höhe der zu erwartenden Kosten eingehen, sodass diese zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegen und bekannt sind.
Alternativen:
Keine Alternativen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt die Ausführungen und den Vortrag des FI zur Kenntnis.
Der Ausschuss für WBVL empfiehlt dem Rat, den geltenden Sperrvermerk unter Beibehaltung der Kostengrenze von 300.000€ aufzuheben.
Die Verwaltung wird unter dem Vorbehalt der Aufhebung des Sperrvermerkes mit der Durchführung der erforderlichen Ausschreibungen beauftragt.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, den Ausschuss fortlaufend über den Projektstand und wichtiger noch, den jeweils aktuellen Kostenstand zu informieren.
