Entscheidungsvorlage - VO/0113/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen des § 116 a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes hat die Stadt Wegberg gemäß § 117 GO NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen.

 

Der Beteiligungsbericht hat grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:

  1.     die Beteiligungsverhältnisse,
  2.     die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
  3.     eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
  4.     eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

Die entsprechenden Informationen für die Beteiligungen der Stadt Wegberg können dem als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht 2020 entnommen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, den Beteiligungsbericht zum 31.12.2020 zu beschließen.

 

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Anlagen

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