Entscheidungsvorlage - VO/0117/22
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk "Wegberg III"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Opwis, Sonja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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31.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Amtszeit der Schiedsfrau Stefanie Botz für den Schiedsamtsbezirk Wegberg III endet am 31. Juli 2022. Frau Botz hat mitgeteilt, dass sie für eine weitere Amtszeit als Schiedsfrau für diesen Schiedsamtsbezirk nicht mehr zur Verfügung steht. Die Stellvertretung in diesem Schiedsamtsbezirk wird weiterhin durch den Schiedsmann Schmelich bis zum Ablauf der Stellvertreterperiode Ende Juli 2023 wahrgenommen.
Daher ist die Wahl einer neuen Schiedsperson für diesen Schiedsamtsbezirk für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2027 erforderlich. Der Schiedsbezirk Wegberg III umfasst die Ortschaften Arsbeck, Dalheim-Rödgen, Merbeck, Petersholz, Schwaam, Tetelrath, Venheyde, Venn und Wildenrath.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist nach § 3 Absatz 6 Buchstabe f der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seiner Ausschüsse vom 27. Januar 2021 in eigener Zuständigkeit für die Wahl zuständig.
Auf die Hinweisbekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Wegberg und in der öffentlichen Presse haben sich
Herr Georg Gellissen, Jagdfeld 21, 41844 Wegberg, Ortsteil Klinkum sowie
Herr Hubert Schmitz, Bruchend 18, 41844 Wegberg, Ortsteil Rödgen
für dieses Ehrenamt beworben. Beide Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Übernahme des Schiedsamtes gemäß § 2 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW).
Ebenso erfüllen die beiden Bewerber die Voraussetzungen der Sollvorschriften nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 und 3 SchAG NRW.
Gemäß § 2 Absatz 3 Nummer 2 SchAG NRW soll nicht Schiedsperson sein, wer in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat. Herr Schmitz hat seinen Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk Wegberg III. Herr Gellissen hat seinen Wohnsitz in unmittelbarer Nähe zum Schiedsamtsbezirk Wegberg III. Der stellvertretende Direktor des für die nach § 4 SchAG NRW erforderlichen Bestätigung zuständigen Amtsgerichts Erkelenz hat keine Bedenken, dass der Bewerber Herr Gellissen seinen Wohnsitz nicht innerhalb des Schiedsamtsbezirks hat.
Die Bezirksvereinigung Mönchengladbach des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) wurde gemäß VV zu § 3 Nummer 1 Satz 3 der Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (VV SchAG NRW) zu den vorgeschlagenen Personen angehört. Einwände wurden seitens des BDS gegen keinen Bewerber erhoben. Die Vorsitzende hat eine eindeutige Empfehlung für den Bewerber Gellissen ausgesprochen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss wählt für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2027 Herrn …, …, 41844 Wegberg zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wegberg III (Arsbeck, Dalheim-Rödgen, Merbeck, Petersholz, Schwaam, Tetelrath, Venheyde, Venn und Wildenrath).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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398 kB
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