Entscheidungsvorlage - VO/0142/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Projektgruppe „Behindertenfreundliche und barrierefreie Stadt Wegberg“ hatte mit Schreiben vom 11.04.2006 folgende Anregung gemäß § 24 GO NRW gestellt:

 

Im Rahmen der Überlegungen in der Projektgruppe „Behindertenfreundliche und barrierefreie Stadt Wegberg“ im Rahmen des Stadtmarketingprozesses beantragen wir die Anschaffung und Montage eines Lifters für das Städtische Hallenbad.

 

Begründung:

Für Menschen mit Behinderung, insbesondere für Personen die auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, ist die Nutzung des städtischen Hallenbades nur mit starker Einschränkung möglich. Um zu vermeiden, dass durch das Hallenbadpersonal die betroffenen Personen mit dem Rollstuhl in das Schwimmbecken getragen werden müssen, wird die Anschaffung und Montage eine „Versehrtenlifters“ beantragt. Ein solcher Lifter wird am Beckenrand angebracht und ist in einer Bodenhülse schwenkbar. Die Kosten betragen ca. 3.800,00 EURO zuzüglich der Montagekosten. Durch den Einsatz des Lifters würde es auch den Behinderten möglich, zu schwimmen bzw. Wassergymnastik zu betreiben.

 

Gleichzeitig bitten wir um Überprüfung, ob die Treppenanlage an der Hauptstraße nicht mit einem möglichst mittig angebrachten Handlauf versehen werden kann. Für Menschen mit Behinderung ist es schwierig, die auf dem Berg gelegenen Einrichtungen wie Caritas, Arztpraxis, Apotheke zu erreichen. Ein Abstützen an den Wänden der entlang der Treppe gelegenen Häuser ist nicht sinnvoll.

 

Wir bitten um Prüfung des Antrages.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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