Entscheidungsvorlage - VO/0706/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2009 werden allgemeine Neuwahlen zu den kommunalen Vertretungen und für das Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin stattfinden. Der genaue Termin des Wahltages ist bisher noch nicht veröffentlicht worden. Dem Landtag NRW liegt ein Gesetzentwurf vor, der zum Ziel hat, die Kommunalwahlen mit der Europawahl zusammenzulegen. Voraussichtlicher Wahltermin wäre bei Verabschiedung eines entsprechenden Landesgesetzes der 7. Juni 2009. Vorsorglich sollte deshalb schon jetzt der Wahlausschuss gebildet werden, dessen erste Aufgabe darin bestehen wird, das Wahlgebiet (Stadtgebiet) in Wahlbezirke einzuteilen.

 

Der Wahlausschuss ist ein Wahlorgan gemäß § 2 des Kommunalwahlgesetzes. Er besteht aus der Bürgermeisterin, die kraft Gesetzes als Wahlleiterin den Vorsitz führt und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die der Rat zu wählen hat. Für jeden Beisitzer des Wahlausschusses soll gleichzeitig ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin gewählt werden. Vertreter der Bürgermeisterin als Vorsitzende des Wahlausschusses ist ihr allgemeiner Vertreter.

 

Auf den Wahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts mit der Maßgabe entsprechende Anwendung,

 

  • dass der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung entscheidet,
  • dass er ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig ist,
  • dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Wahlleiters bzw. der Wahlleiterin den Ausschlag gibt.

 

Da die Vorschriften der Gemeindeordnung NRW auf den Wahlausschuss anzuwenden sind, ist bei der Besetzung nach den Bestimmungen des § 50 Abs. 3 GO NRW zu verfahren.

 

Danach erfolgt die Besetzung, falls sich alle Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, durch einstimmigen Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt, wobei die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen Wahlstellen nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren ermittelt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für den Wahlausschuss der Stadt Wegberg - wie bei den zurückliegenden Wahlen - die höchstmögliche Beisitzerzahl = 10 Beisitzer/innen zu wählen.

 

Nach dem Höchstwahlverfahren d’Hondt würden (vorausgesetzt, die Mitglieder des Rates sind vollzählig anwesend)

 

auf die CDU-Fraktion

6 Wahlstellen

auf die SPD-Fraktion

2 Wahlstellen

auf die FDP-Fraktion

1 Wahlstelle

auf die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN

1 Wahlstelle

 

entfallen.

 

Nach der Bildung des Wahlausschusses sollte dieser noch vor der Sommerpause 2008 die Wahlbezirke einteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

- keine -

 

 

Alternativen:

 

- keine -

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, den Wahlausschuss der Stadt Wegberg für die Kommunalwahl 2009 in der Stärke von 10 Beisitzern und 10 Stellvertretern zu bilden.

 

Die Besetzung des Wahlausschusses erfolgt – ggfls. nach vorheriger Absprache über die Sitzverteilung – entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen durch einstimmigen Beschluss des Rates über die Annahme dieses gemeinsamen Wahlvorschlages.

 

Für den Fall, dass ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommt, erfolgt die Besetzung durch die Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl / Höchstzahlverfahren nach d’ Hondt.

 

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Anlagen

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