Entscheidungsvorlage - VO/0706/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Lennartz, Heinz-Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Unterbrochen
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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29.04.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im
Jahr 2009 werden allgemeine Neuwahlen zu den kommunalen Vertretungen und für
das Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin stattfinden. Der genaue
Termin des Wahltages ist bisher noch nicht veröffentlicht worden. Dem Landtag
NRW liegt ein Gesetzentwurf vor, der zum Ziel hat, die Kommunalwahlen mit der
Europawahl zusammenzulegen. Voraussichtlicher Wahltermin wäre bei
Verabschiedung eines entsprechenden Landesgesetzes der 7. Juni 2009.
Vorsorglich sollte deshalb schon jetzt der Wahlausschuss gebildet werden,
dessen erste Aufgabe darin bestehen wird, das Wahlgebiet (Stadtgebiet) in
Wahlbezirke einzuteilen.
Der
Wahlausschuss ist ein Wahlorgan gemäß § 2 des Kommunalwahlgesetzes. Er besteht
aus der Bürgermeisterin, die kraft Gesetzes als Wahlleiterin den Vorsitz führt
und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die der Rat zu wählen hat. Für
jeden Beisitzer des Wahlausschusses soll gleichzeitig ein Stellvertreter bzw.
eine Stellvertreterin gewählt werden. Vertreter der Bürgermeisterin als
Vorsitzende des Wahlausschusses ist ihr allgemeiner Vertreter.
Auf
den Wahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen
Verfassungsrechts mit der Maßgabe entsprechende Anwendung,
- dass der
Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung entscheidet,
- dass er ohne
Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig ist,
- dass bei
Stimmengleichheit die Stimme des Wahlleiters bzw. der Wahlleiterin den
Ausschlag gibt.
Da
die Vorschriften der Gemeindeordnung NRW auf den Wahlausschuss anzuwenden sind,
ist bei der Besetzung nach den Bestimmungen des § 50 Abs. 3 GO NRW zu
verfahren.
Danach
erfolgt die Besetzung, falls sich alle Ratsmitglieder auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag einigen, durch einstimmigen Beschluss des Rates über die Annahme
dieses Wahlvorschlages. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande,
so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt,
wobei die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen Wahlstellen nach dem d’Hondt’schen
Höchstzahlverfahren ermittelt werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, für den Wahlausschuss der Stadt Wegberg - wie bei den
zurückliegenden Wahlen - die höchstmögliche Beisitzerzahl = 10 Beisitzer/innen
zu wählen.
Nach
dem Höchstwahlverfahren d’Hondt würden (vorausgesetzt, die Mitglieder des
Rates sind vollzählig anwesend)
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auf die CDU-Fraktion |
6 Wahlstellen |
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auf die SPD-Fraktion |
2 Wahlstellen |
|
auf die FDP-Fraktion |
1 Wahlstelle |
|
auf die Fraktion
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN |
1 Wahlstelle |
entfallen.
Nach der Bildung des
Wahlausschusses sollte dieser noch vor der Sommerpause 2008 die Wahlbezirke
einteilen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
den Wahlausschuss der Stadt Wegberg für die Kommunalwahl 2009 in der Stärke von
10 Beisitzern und 10 Stellvertretern zu bilden.
Die Besetzung des
Wahlausschusses erfolgt – ggfls. nach vorheriger Absprache über die
Sitzverteilung – entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen durch
einstimmigen Beschluss des Rates über die Annahme dieses gemeinsamen
Wahlvorschlages.
Für den Fall, dass
ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommt, erfolgt die Besetzung
durch die Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl /
Höchstzahlverfahren nach d’ Hondt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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