Entscheidungsvorlage - VO/0707/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ratsfrau Maria Zohren hat mit Schreiben vom 16.03.2008 folgende Antrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

„Die an den Schwalmverband und an den Wasserverband Eifel-Rur zu zahlenden Beiträge sind erheblich gestiegen. Beim Schwalmverband von 213.900 € (2007) auf 223.100 € (2008) und beim Wasserverband Eifel-Rur von 12.000 € auf 13.000 €

Diese Beiträge werden aus Gebühren zur Gewässerunterhaltung gedeckt. Das bedeutet, dass die höheren Beiträge mit den erhobenen Gebühren als Gewässerabgabe an die Anlieger weitergegeben werden.

 

Der Schwalmverband hat ein „Gutachten zur Ermittlung von Abflussanteilen der Flächennutzungen im Schwalmgebiet zur Erstellung eines Umlageschlüssel für die Gewässerunterhaltung“ durch die Fa. Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH Aachen erstellen lassen, das den Anforderungen des § 92 Landeswassergesetz NRW entsprechen soll. Für die Nutzungsarten Acker- und Weideflächen wurden im Gutachten zwei Faktoren festgesetzt und ein Mittelwert gebildet, da eine Ermittlung dieser Flächen nur mit erheblichem Aufwand möglich gewesen wäre.

 

Auf der Grundlage dieses Gutachtens wurden aber genau diese Gebührensätze, die bisher mit dem Faktor 0,8 gerechnet wurden auf den Faktor 1,75 angehoben.

Dies hat für den Bereich des Schwalmverbandes zu einer Erhöhung der Gebühr €/Ar für Acker-, Weide-, Brachlandflächen ab 2008 von 0,19 € auf 0,25 € geführt.  Für den Bereich des Wasserverbandes Eifel-Rur wurde die Gebühr/Ar von 0,05 € auf 0,06 € angehoben.

 

Bereits in der Vergangenheit waren die erheblichen Differenzen der Beiträge zwischen dem Schwalmverband und dem Eifel-Rur-Verband Gegenstand von zahlreichen Gesprächen. So waren die Vertreter des Schwalmverbandes auch bei den Gremien des Rates der Stadt Wegberg, um Ihre Aktivitäten darzustellen und zu den Kosten Stellung zu nehmen.

 

Die Vertreter des Rates der Stadt Wegberg haben den Vertretern des Schwalmverbandes unmissverständlich dargelegt, dass weitere Kostensteigerungen nicht nachvollzogen werden können und unbedingt vermieden werden müssten. Darüber hinaus wurden die Vertreter der Stadt, die mit der Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte beauftragt sind, gebeten, auf eine Reduzierung der Kosten im Schwalmverband hinzuwirken.

 

Im Haushaltsplan 2008 ist jedoch wiederum festzustellen, dass erheblich höhere Beiträge an den Schwalmverband zu entrichten sind.

 

Die derzeitige Regelung führt nach Aussage von Herrn Franz Joerißen, Ortslandwirt, Wegberg, zu einer so erheblichen Belastung der einzelnen landwirtschaftlich genutzten Pazellen, dass zunehmend eine wirtschaftliche Benachteiligung unserer Landwirte im Verhältnis zu anderen Gemeinden und Städten festzustellen ist.

 

Gem. § 21 der Geschäftsordnung wird daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:

 

Ø      Welche Maßnahmen haben die Vertreter der Stadt Wegberg in den Gremien des Schwalmverbandes eingeleitet, um auf eine Reduzierung der Kosten hinzuwirken?

Ø      Welche konkreten Anträge wurden von den Vertretern der Stadt Wegberg zu den jeweiligen Haushaltsplanungen des Verbandes mit dem Ziel einer Kostenreduzierung gestellt?“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen

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