Mitteilungsvorlage - VO/0130/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 30.05.2022 hat die Fraktion Freie Wähler Wegberg folgende Anfrage an die Verwaltung gerichtet:

 

1. Wie viele Bescheide für Abwassergebühren werden in 2022 erstellt?

 

Antwort: Im Jahr 2022 werden 9682 Abwassergebührenbescheide erstellt.

 

 

2. Wie viele Bescheide sind bereits versendet?

 

Antwort: Im April wurden bereits 4667 Bescheide versendet (Arsbeck, Arsbeck II, Wildenrath, Merbeck, Beeck II, Rath-Anhoven)

 

 

3. Wie viele Widersprüche wurden aufgrund des Urteils des OVG gestellt?

 

Antwort: Es sind 114 Widersprüche fristgerecht und vier Widersprüche verfristet eingegangen.

 

 

4. Wird die Stadt Wegberg eine Korrektur der Abwasserbescheide erstellen, bei denen Widerspruch eingelegt wurde?

 

Antwort: Ja.

 

 

5. Wird die Stadt Wegberg auch die Abwasserbescheide korrigieren, bei denen kein Widerspruch eingelegt wurde?

 

Antwort: Im April 2022 wurden Bescheide versandt mit denen die Abwassergebühren für 2021 festgesetzt wurde und es erfolgte eine Erhebung der Vorausleistungen für 2022. Eine Korrektur dieser Bescheide erfolgt nicht. Im April 2023 wird bei der Festsetzung der Gebühren für 2022 der neu zu kalkulierende Gebührensatz verwendet.

 

6. Sollten Abwasserbescheide korrigiert werden, mit welchen Kosten kalkuliert die Stadtverwaltung?

 

Antwort: Die genaue Kalkulation steht noch aus, die Antwort wird mündlich in der Sitzung am 21.06.2022 erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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