Entscheidungsvorlage - VO/0731/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Schülerbeförderung - Anpassung des Eigenbetrages für das "Schoko Ticket"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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29.04.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahre 2001
ist die Schülerbeförderung für Schüler aus dem Stadtgebiet Mönchengladbach von
Streckenkarten auf das sogenannte “Schoko Ticket” umgestellt
worden. Die Abrechnung dieser Beförderungskarte beruht im Wesentlichen auf drei
Säulen. Neben der Landesförderung und Mittel der jeweiligen Schulträger wird
ein Eigenanteil von den Erziehungsberechtigten gem. § 97 Schulgesetz (SchG)
eingefordert. Dieser Eigenbeitrag wird erhoben, da das “Schoko
Ticket” nicht nur auf dem Weg von und zur Schule benutzt werden kann,
sondern auch an Nachmittagen zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH (VRR) berechtigt
Aufgrund der
Senkung der Landesförderung und gestiegenen Kosten im Beförderungsbereich
beabsichtigt der VRR zum 01.08.2008 die allgemeinen Tarife zu erhöhen. Die
Zweckverbandsversammlung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls beschlossen, den
Eigenbeitrag geringfügig anzuheben, damit sich auch die dritte Säule an den
gestiegenen Kosten beteiligt. Diese Beiträge sollen ab dem 01.08.2008 eingezogen
werden. Nach § 97 SchG obliegt grundsätzlich dem Schulträger die Entscheidung,
ob und in welcher Höhe der Eigenbeitrag eingezogen wird.
Sollte der
Erhöhung in der beabsichtigten Form nicht zugestimmt werden, ist zu erwarten,
dass der VRR diesen Einnahmeverlust ebenfalls auf die Schulträger umlegen wird,
da andere Einnahmequellen oder Einsparpotentiale nach Aussage des
Verkehrsunternehmens nicht zur Verfügung stehen.
Aufgrund der
vom Zweckverband getroffenen Entscheidung wird von der Verwaltung
vorgeschlagen, der beabsichtigten Erhöhung wie nachführend aufgelistet
zuzustimmen.
Personenkreis |
bisher |
ab dem 01.08.2008 |
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Für das erste
anspruchsberechtigte Kind und volljährige Schüler |
9,80 € |
10,80 € |
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Für das
zweite anspruchsberechtigte Kind |
5,65 € |
6,00 € |
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Für das
dritte und weitere anspruchsberechtigte Kinder wird kein Eigenanteil erhoben. Der
Eigenanteil entfällt für Schülerinnen und Schüler, für die Grundsicherung
nach dem SGB XII geleistet wird. |
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt, die Eigenanteile der Erziehungsberechtigten am “Schoko
Ticket” gem. § 97 des Schulgesetzes ab dem 01.08.2008 wie folgt neu durch
das Verkehrsunternehmen erheben zu lassen:
10,80 für das erste freifahrtberechtigte Kind
6,00 für das zweite freifahrtberechtigte Kind
alle weiteren
freifahrtberechtigten Kinder fahren ohne Erhebung des Eigenanteiles.
Die Einziehung
der Eigenanteile soll weiter durch die Niederrheinischen Verkehrsbetriebe (NVV)
erfolgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge
abzuschließen.
