Entscheidungsvorlage - VO/0137/22
Grunddaten
- Betreff:
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16. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gerichhausener Feld" - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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23.08.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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30.08.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Verfügung vom 18.05.2022 hatte die Bezirksregierung Köln die Genehmigung der am 08.02.2022 durch den Rat der Stadt Wegberg beschlossene 14. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Wegfall einer geplanten Straßentrasse zwischen der Beecker Straße und dem Grenzlandring (sogenannte „Mittelachse“) genehmigt. Hierüber hat die Verwaltung in der letzten Fachausschusssitzung informiert.
Als nächster Schritt kann nun aus Sicht der Verwaltung die Neuausweisung von Bauland innerhalb des Siedlungsschwerpunktes zwischen den Straßen In Gerichhausen und Grenzlandring („Gerichhausener Feld“) zur Deckung des dringenden Bedarfes vorangetrieben werden. Aufgrund der vorhandenen sozialen Infrastruktur des Schul- und Sportzentrums ist der vorgenannte Bereich für eine Wohnbauentwicklung (Größe ca. 22 ha) besonders prädestiniert. Zugleich besteht die Chance, die in Fuß- und Radentfernung nahegelegene Innenstadt durch eine Zunahme der Wohnbevölkerung und der damit verbundenen Kaufkraft nachhaltig zu stärken und zu beleben. Darüber hinaus befindet sich dieses Wohnbaupotenzial in günstiger Entfernung zum schienengebundenen Haltepunkt Wegberg. Der Zielsetzung nach Vermeidung bzw. Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs kann damit entsprochen werden.
Ein Grünkorridor zwischen der Ortslage Beeck und der geplanten Wohnbaufläche soll von einer Bebauung freigehalten werden, um so die Grünvernetzung der Bereiche „Beecker Wald – Grüngürtel – Beeckbach“ in Richtung der Ortslage Uevekoven fortzusetzten und zugleich die beabsichtigte Erweiterung von der Ortslage Beeck räumlich zu trennen.
Die Verwaltung schlägt vor, zur Einleitung einer diesbezüglichen Änderung des Flächennutzungsplanes einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen (siehe Anlagen 1 und 2).
Für die erforderlich werdenden Planungskosten wurden entsprechende Finanzmittel in der konsumtiven Haushaltplanung angemeldet. Sofern diese Mittel nach Genehmigung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt werden, kann die Vergabe der externen Planungsleistungen erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens, den Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gerichhausener Feld“ beschließen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, eine im derzeitigen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft künftig als Wohnbaufläche auszuweisen.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Siedlungsschwerpunktes Wegberg südlich der Straße In Gerichhausen bzw. nördlich der Straße Grenzlandring. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S.674) geändert worden ist. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geltenden Fassung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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