Entscheidungsvorlage - VO/0742/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hat am 04.03.2008 im Zusammenhang mit der Änderung von Artikel 13 der Hauptsatzung beschlossen, dass stellvertretende Fachbereichsleiter/innen und Leiter bzw. Leiterinnen von öffentlichen Einrichtungen der Stadt Wegberg dienstrechtlich wie „Bedienstete in Führungsfunktionen“ behandelt werden sollen. Mit diesem Beschluss soll erreicht werden, dass dienstrechtliche Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis zur Stadt Wegberg verändern, neben den Fachbereichsleitern auch bei stv. Fachbereichsleitern und bei Leiter/innen von Einrichtungen durch den Rat im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin zu treffen sind.

 

Dieser Beschluss widerspricht § 73 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW. Das hat der Landrat des Kreises Heinsberg als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Kommunalaufsicht) in seiner Verfügung vom 19.02.2008 bestätigt.

 

Die Bürgermeisterin hat deshalb den Beschluss mit Bezug auf § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW beanstandet. Die Beanstandung ist dem Rat in schriftlicher Form mit begründeter Darlegung mitgeteilt worden. Sie hat aufschiebende Wirkung.

 

Der Rat wird nunmehr gebeten zu entscheiden, ob er bei dem beanstandeten Beschluss bleiben will. Verbleibt der Rat bei seinem Beschluss, so hat die Bürgermeisterin unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Die aufschiebende Wirkung bleibt bestehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat schließt sich den rechtlichen Bedenken an und hebt den Beschluss vom 04.03.2008 auf. Er beschließt, die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung in der Fassung der beiliegenden Entwürfe zu ändern.

 

Hinweis:         Die Änderung der Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder; mindestens 19 Ja-Stimmen!

                        Die Zuständigkeitsordnung ist keine Satzung. Es genügt die einfache Mehrheit.

 

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Anlagen

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