Mitteilungsvorlage - VO/0145/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

Die Verwaltung hatte in der Sitzung am 19.05.2020 den Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe im TOP 1.4 (VO/0089/20) über den Erhalt des Zuwen­dungsbescheides für die Errichtung der Fahrradabstellanlage am Schul- und Sport­zentrum der Mühlenstadt Wegberg informiert. Die Eckdaten der Förderung aus 2020 lauteten:

 Gesamtbaukosten (Haushaltsplan 2021) 311.500,- €

 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben 292.850,- €

 Förderquote         75 %

 Fördersumme     219.637,- €

 Eigenmitteleinsatz (311.500,- abzgl. 219.637,-)   73.213,- €

 Bewilligungszeitraum    01.04.2020 bis 31.03.2022

 

Bei der weiteren Planung der Anlage mussten Kostensteigerungen festgestellt werden, die unter anderem auf die allgemeine Preisentwicklung im Baubereich zurückzuführen sind. Da die Verwaltung gleichzeitig feststellte, dass sich zwischenzeitlich die Förder­quote beim Förder­geber für eine solche Maßnahme von 75% auf 90% erhöht hatte, wurde die Entscheidung getroffen, auf der Basis der aktuellen Planung mit erhöhten Gesamtkosten einen neuen Förderantrag zu stellen.

Der online-Antrag wurde daraufhin am 08.12.2021 gestellt. Mit Schreiben vom 16.06.2022 des Projektträgers ZUG Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (vormals ptj-Jülich) erhielt die Verwaltung nun den neuen Zuwendungsbescheid auf der Basis erhöhter Kosten und erhöhter Förderquote. Es handelt sich um eine Zuwendung aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Eckdaten der neuen Förderung für 2022 lauten:

 

 Gesamtbaukosten (Haushaltsplan 2022/2023) 420.570,- €

 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben 395.615,- €

 Förderquote         90 %

 Fördersumme     356.053,- €

 Eigenmitteleinsatz (420.570,- abzgl. 356.053,-)   64.517,- €

 Bewilligungszeitraum    01.08.2022 bis 31.07.2024

 

Trotz deutlich erhöhter Kosten hat sich also aufgrund der höheren Förderquote der Eigenmitteleinsatz um rund 9.000,- €  verringert.

Die Zuwendung wird in den Jahren 2023 und 2024 mit jeweils 142.422,- €, sowie im Jahr 2025 in Höhe 71.211,- €  zur Verfügung gestellt.

 

CO²-Vermeidung

Bereits im Zuge der ersten Förderantragstellung war die voraussichtliche CO²-Ver­meidung, die mit dem Bau der Fahrradabstellanlage verbunden ist, rechnerisch zu ermitteln. Dies erfolgte über die Parameter „Zahl der Fahrradstellplätze“, „Nutzungs­tage pro Jahr“, „durchschnittliche Wegelänge“ und „Anzahl hinzugewonnener Wege mit Fahrrad pro Nutzungstag“. Rechnerisch ergibt sich eine CO²-Vermeidung von 419,3 t über die angenommene Lebensdauer der Radabstellanlage von 25 Jahren.

 

Weiteres Vorgehen

Durch das beauftragte Planungsbüro cordes architektur aus Erkelenz wird in Kürze der Bauantrag eingereicht. Erforderliche Abstimmungsgespräche mit der Genehmigungs­behörde wurden durchgeführt. Im nächsten Schritt werden Ausführungsdetails festgelegt, die Leistungsverzeichnisse erstellt und die Vergabeverfahren vorbereitet.

Die Arbeiten sollen nach Möglichkeit noch in diesem Jahr beginnen.

 

Laut Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides ist bei Veröffentlichungen eine Information zur Nationalen Klimaschutzinitiative aufzunehmen. Daher die fol­gen­den Erläuterungen:

 Nationale Klimaschutzinitiative

„Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundes­umweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung lang­fristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Förder­maßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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