Entscheidungsvorlage - VO/0140/22
Grunddaten
- Betreff:
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Doppelhaushalt 2022/2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Vorberatung
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30.08.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der ursprüngliche Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen wurde dem Rat der Stadt Wegberg am 21.12.2021 zugeleitet. Nach der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 25.01.2022 wurde der vorgelegte Entwurf am 08.02.2022 durch den Rat der Stadt Wegberg mehrheitlich abgelehnt.
Nach der Ablehnung hat die Verwaltung vorgeschlagen, für die Jahre 2022 und 2023 einen Doppelhaushalt aufzustellen.
Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts und den Arbeiten am Jahresabschluss 2021 wurde der vorzeitige Ausstieg aus dem Haushaltssicherungskonzept diskutiert. Hierzu hat am 10.08.2022 ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht stattgefunden. Dieses Gespräch diente der Klärung, ob und unter welchen Bedingungen, eine vorzeitige Beendigung des Haushaltssicherungskonzeptes aufgrund positiverer Jahresergebnisse im Gegensatz zu den Planungen der vergangenen Jahre sowie unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung möglich sei.
Seitens der Kommunalaufsicht wurde folgender Korridor festgelegt:
„Da die Stadt Wegberg aufgrund des positiven Ergebnisses für das Haushaltsjahr 2021 einen Haushaltsausgleich nachweisen kann und nach jetzigem Stand, unter Berücksichtigung eines globalen Minderaufwandes, im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung keine der im § 76 Abs. 1 GO NRW genannten Schwellenwerte erreicht, besteht keine Pflicht mehr, das HSK fortzuführen.
Aufgrund der negativen Planergebnisse für die Jahre 2022 bis einschließlich 2025 wird seitens der Kommunalaufsicht betont, dass dennoch keinesfalls von einem nachhaltigem Haushaltsausgleich und einer dauerhaften Wieder-/Sicherstellung der Leistungsfähigkeit gesprochen werden kann.
Die Kommunalaufsicht wird die Stadt Wegberg aus dem HSK unter den Voraussetzungen entlassen, dass der eingeplante globale Minderaufwand detailliert dargestellt wird und unter Ausschöpfung weiterer Konsolidierungsmaßnahmen im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung keine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage notwendig werden wird.“
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, das Haushaltssicherungskonzept vorzeitig, mit diesem Haushaltsplanentwurf 2022/2023 zu verlassen.
Zur Erfüllung dieses Ziels hat die Verwaltung in den Haushaltsplan eine Erhöhung der Grundsteuer B um jährlich 50 Prozentpunkte eingeplant. Ob diese dann tatsächlich notwendig wird, wird jährlich nach erstelltem Jahresabschluss erneut betrachtet. Auch eine weiterhin wachsame und moderate Ausgabepolitik kann eine Kompensation durch die Grundsteuer B verhindern. Hier sind alle Beteiligten gleichsam verantwortlich.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022/2023 mit ihren Anlagen wird derzeit durch die Kämmerin aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Die Zuleitung der Unterlagen an die Ratsmitglieder erfolgt in der Sitzung. Die Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung erfolgt am 01.09.2022. Der Haushaltsplanentwurf ist nicht nur im Rathaus einsehbar, sondern wird auch im Internet veröffentlicht. Einwohner und Abgabepflichtige haben gemäß § 80 Absatz 3 Gemeindeordnung innerhalb einer Frist von 14 Tagen das Recht Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Der Rat beschließt in öffentlicher Sitzung über geltend gemachte Einwendungen.
Die Stadt Wegberg wird auch diesen Haushaltsplanentwurf als interaktiven Haushalt zur Verfügung stellen. Über das Internet können alle interessierten Personen viele Informationen zur Haushaltslage gewinnen. Über den interaktiven Haushalt besteht die Möglichkeit, den Haushalt in umfangreichen Varianten sowohl visuell als auch graphisch darzustellen.
Die Vorberatung des Doppelhaushalts erfolgt am 29.09.2022 im Haupt-und Finanzausschuss, die Beschlussfassung soll am 18.10.2022 im Rat erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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