Mitteilungsvorlage - VO/0155/22
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage der FDP Fraktion gem. § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg. Hier: Abhilfe bezüglich der Geruchsbelästigung sowie Verunreinigungen an dem Regenüberlaufbecken Heideweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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30.08.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Bezugnahme auf die Anfrage der FDP-Fraktion nach § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg hinsichtlich einer Abhilfe bezüglich der Geruchsbelästigung sowie Verunreinigungen an dem Regenwasserüberlaufbecken Heideweg nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Fragen
- Möglichkeiten der Verhinderung von Geruchsbelästigungen sowie von Verunreinigungen durch austretendes Abwasser aus dem Regenüberlaufbecken Heideweg in Arsbeck Dalheim zu berichten. Dabei ist insbesondere, aber nicht ausschließlich auf den Einbau einer Rückstau-, Schwimm- oder Revisionsklappe zur Problembeseitigung einzugehen
- Anzugeben, ob bereits Planungen zur Beseitigung der beschriebenen Problemem bestehen und wann mit einer Umsetzung der Planung zu rechnen ist.
Antwort der Verwaltung zu a. und b.
Das Regenüberlaufbecken am Heideweg dient der Entlastung der Kanalisation bei Starkregenereignissen. Bei solchen Ereignissen tritt Wasser aus der Kanalisation mit Hilfe einer Überlaufschwelle in das Becken über und wird mit einem gedrosselten Abfluss nach und nach wieder der Kanalisation zugeführt. Bei besonders heftigen Regenereignissen ist jedoch auch der Rückhalt in solchen Becken nicht ausreichend, entsprechend verfügen alle Regenüberlaufbecken über einen so genannten Notabschlag, bei dem Wasser aus dem Becken in eine Vorflut entlastet werden kann. Hierzu wird das Wasser durch ein Fanggitter oder Rechen geleitet, damit grobe Bestandteile des Abwassers zurückgehalten werden können.
Die hierbei zurückbleibenden Verschmutzungen werden in regelmäßigen Abständen durch die städtisch beauftragte Hausmeisterfirma zur Unterhaltung der Kanalisation gereinigt.
Entweichende Gerüche (hier sind insbesondere Schwefelwasserstoffverbindungen ursächlich) entstehen insbesondere bei bestimmten klimatischen Verhältnissen. Dies kann bei langanhaltenden Hitze- oder Kälteperioden mit geringen Niederschlägen, oder bei Tiefdruckereignissen geschehen. Für Schachtbauwerke wird bei bekannten neuralgischen Punkten der Geruchsbelästigung ein chemischer Beutel eingehängt, der im geringen Ausmaß die Gerüche neutralisieren kann. Eine vollständige Vermeidung von Gerüchen ist hierbei – insbesondere jedoch bei großen Regenüberlaufbecken – nicht möglich.
Theoretisch bestünde die Möglichkeit, eine Klappe in Form einer Rückschlagklappe einzubauen, die ein Entweichen von Gerüchen verhindern kann, jedoch wurde dies nach Prüfung der federführenden Ingenieurbüros abgelehnt, da in anaeroben Bereichen (heißt, in Bereichen, in denen eine Frischluftzufuhr verhindert wird) die Gefahr von Bildung von Schwefelsäureverbindungen besteht. Diese Verbindungen greifen die chemische und somit auch statische Struktur der Betonbauwerke an und können auf Dauer zu einer Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit der Bauwerke führen. Auch die Bildung von explosionsgefährdeten Gasen kann in solch abgeschlossenen Räumen nicht ausgeschlossen werden. Vermeiden ließe sich dies durch eine kostenintensive Zwangsbelüftung, welche allerdings mit Blick auf die Haushaltslage nicht zweckdienlich wäre.
Die Verwaltung wird das angesprochene Sonderbauwerk am Heideweg zukünftig in kürzeren Abständen durch die beauftragte Hausmeisterfirma reinigen lassen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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247,8 kB
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